Vermischtes
Freispruch für Appenzeller Nacktwanderer
Freispruch für den 47-jährigen Nackedei, der 2009 «födleblutt» auf dem Nieschberg in Herisau (AR) an einer Feuerstelle vorbei gewandert ist. Die Einzelrichterin des Ausserrhoder Kantonsgerichts hat den Mann vom Vorwurf des «unanständigen Benehmens» freigesprochen.
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Der Artikel des kantonalen Strafrechts, der «unanständiges Benehmen» unter Strafe stellt, sei auf den konkreten Sachverhalt nicht anwendbar, lautet die Begründung.
Kein Spielraum
Die Gesetzgebungskompetenz für Delikte gegen die sexuelle Integrität liege ausschliesslich beim Bund, heisst es im Urteil. Im Fall des Nacktwanderns soll die Verletzung der Sitten in der Entblössung der Geschlechtsteile liegen. Genau in dieser Hinsicht solle der Strafrichter aber laut Botschaft zum neuen Sexualstrafrecht nicht mehr tätig werden.
Es bestehe kein Spielraum des Kantons zur Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Deshalb sei das Verbot «unanständigen Benehmens» nicht auf Nacktwandern anwendbar, heisst es.
Damit ist die Einzelrichterin weitgehend der Argumentation des Vertreters des Nacktwanderers vor Schranken gefolgt: Puistola Grottenpösch, der passionierte Schweizer Nacktwanderer, der auch bei Kurt Aeschbacher auftrat, hatte vor Gericht argumentiert, das Strafrecht sei kein Moralkodex.
Kein Freipass
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Ausserrhoder Staatsanwalt den Fall ans Obergericht weiterzieht, ist ungewiss. Dies hänge von der Begründung ab, sagte der Staatsanwalt Christian Bötschi.
Auf alle Fälle sei dies ein Einzelfall-Urteil. Es bedeute keineswegs einen Freipass für Nacktwandern in Ausserrhoden. Der Kanton dürfe kein Mekka für Leute werden, die ohne Kleider hier herumlaufen wollten, sagte Bötschi.
Nacktwandern an abgelegenen Orten, im Wald und abseits viel begangener Wanderwege sei nicht strafbar. Der Mann, der als erster Nacktwanderer vor Gericht stand, ging aber auf einem Wanderweg an einer Feuerstelle und an einem christlichen Rehabilitationszentrum vorbei. Eine Frau, die hinter ihm herging, zeigte ihn an.
Zwei Fälle in Innerrhoden
Gegen die Busse von 100 Franken erhob der Mann Einsprache. Deshalb wurde ihm der Prozess gemacht. Der Mann sagte vor Gericht, er bade seit Jahren an verschiedenen Orten problemlos nackt. Mit Nacktwandern habe er vor zwei Jahren begonnen. Die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken gehen zu Lasten der Staatskasse.
Als erster Kanton hatte Appenzell Innerrhoden Schlagzeilen mit einem ausdrücklichen Nacktwanderverbot im kantonalen Strafgesetz gemacht. Auch in Innerrhoden wird es voraussichtlich zu Prozessen gegen Nacktwanderer kommen: Aktuell seien zwei Fälle pendent, hiess es bei der Staatsanwaltschaft. Zwei Nacktwanderer hatten die Busse von 200 Franken nicht bezahlt.
Nacktwanderweg
Nacktwanderer sehen sich weder als Lustmolche noch als Unzüchtler: Sie zählen sich zu den Naturisten, ähnlich der Bewegung, die vor rund 100 Jahren die Freikörperkultur (FKK) propagierte. Nacktwandern sei in besonderer Weise geeignet, Natur auf unmittelbare Art zu erleben, heisst es auf der Homepage der deutschen Nacktwanderer.
Im Harz, in Dankerode in Sachsen-Anhalt wurde am vergangenen Wochenende Deutschlands erster offizieller und 18 Kilometer langer Nacktwanderweg eröffnet. Hinweisschilder warnen: «Willst Du keine Nackten sehen, darfst Du hier nicht weitergehen.»
(sda/horm)
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B. Scheidegger, Bern
)
(Sanderston
Verfasst am: 29.5.2010 10:02
Freipass
Die einen verhüllt, die andern nackt. Für die... mehr
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I. Ndlovu, Nelspruit
)
(Ndlovu
Verfasst am: 29.5.2010 9:04
Es heist ja irgendwo...
..Gott haette den Menschen nach seinem Ebenbild... [1] mehr
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T. Suter, Bern
)
(Triss
Verfasst am: 29.5.2010 0:21
Die Zecken
wirds freuen. Endlich nicht mehr über lästige... mehr
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