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Bundesrat: Embryonen sollen aufbewahrt werden dürfen

Mittwoch, 26. Mai 2010, 14:42 Uhr, Aktualisiert 15:48 Uhr

Der Bundesrat geht bei der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes über die Bücher. Dabei steht das heikle Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fokus. Er möchte etwa zulassen, dass ausserhalb des Mutterleibs gezeugte Embryonen aufbewahrt werden dürfen.

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Der Bundesrat bleibt dabei, dass die PID ausschliesslich von Paaren mit einer schweren erblichen Belastung in Anspruch genommen werden darf. Mittels PID sollen sie sicherstellen dürfen, dass die befürchtete Erbkrankheit nicht auf ihr zukünftiges Kind übertragen wird.

Für sie soll aber der Grundsatz der Fortpflanzungsmedizin, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen (Dreier-Regel), nicht gelten.

Sonderregel für erblich belastete Eltern

Die bei der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen vermochten den Bundesrat davon zu überzeugen, dass die PID in der Schweiz nur dann zur Anwendung kommen wird, wenn pro Behandlungszyklus eine echte Chance auf einen erblich unbelasteten Embryo besteht.

Diese Chance ist minimal, wenn die sogenannte Dreier-Regel beibehalten wird. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, zwar an der Dreier-Regel in der Fortpflanzungsmedizin festzuhalten, aber für die PID von diesem Grundsatz abzuweichen. Damit trägt er der besonderen Situation erblich schwer belasteter Paare Rechnung.

Was ist Präimplantationsdiagnostik (PID)?

Unter der Präimplantationsdiagnostik versteht man Untersuchungen, um bei einem ausserhalb des Mutterleibs erzeugten Embryos bestimmte Erbkrankheiten zu erkennen.

Sie wird vor der Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Frau durchgeführt, und setzt im Gegensatz zur Pränataldiagnostik also nicht erst in der Schwangerschaft an. In der Schweiz momentan verboten und Gegenstand politischer Diskussionen.

Hier mehr zu wichtigen Begriffen bei der Forschung am Menschen.

Viel Zustimmung in der Vernehmlassung

Vor einem Jahr wurde die Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, namentlich zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, abgeschlossen. Der vom Eidgenössischen Departement des Inneren veröffentlichte Bericht zeigt, dass in rund 78% der Stellungnahmen die Zulassung der PID in der Schweiz grundsätzlich bejaht wird. Allerdings sprechen sich nur 13% vorbehaltlos für die Vorlage aus.

Die grosse Mehrheit der PID-Befürwortenden lehnte den Entwurf als zu restriktiv ab. Kritisiert wurden neben der Dreier-Regel das Verbot zur Aufbewahrung von Embryonen, die strenge behördliche Überwachung sowie die Einschränkung, dass die PID nur für erblich belastete Paare zulässig ist.

Anpassung an international gängige Praxis

Der Bundesrat will mit der Revision, dass alle anderen möglichen Anwendungen der PID weiterhin verboten bleiben sollen. Künftig soll es in Übereinstimmung mit der international gängigen Praxis möglich sein, nur einen Embryo zu transferieren und die anderen im Hinblick auf weitere Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aufzubewahren.

In diesem Sinne soll das Verbot zur Aufbewahrung von Embryonen in der Fortpflanzungsmedizin insgesamt fallen, also unabhängig davon, ob eine PID durchgeführt wird oder nicht. Die neue Vorlage bedingt eine Verfassungsänderung und zieht eine erneute Vernehmlassung nach sich.

(sf/sda/frua/widb)

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