Vermischtes
Anklage gegen Jörg Kachelmann erhoben
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.
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Laut den Justizbehörden soll dem 51-jährigen Schweizer vor dem Landgericht im deutschen Mannheim der Prozess gemacht werden. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht des 9. Februar 2010 seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen (Baden-Würtemberg) unter Vorhalt eines acht Zentimeter langen Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Kachelmann drückte laut Staatsanwaltschaft seiner Freundin das Messer gegen den Hals und verletzte sie damit. Während und nach der Tat soll er sie mit dem Tod bedroht haben.
Kachelmann streitet alles ab
Kachelmann, der sich seit dem 20. März in Untersuchungshaft in Mannheim befindet, bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage nicht nur auf die Aussagen der Frau, sondern auch auf die Ergebnisse kriminaltechnischer sowie rechtsmedizinischer Untersuchungen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft fortdauern zu lassen. Darüber und über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun die Grosse Strafkammer des Landgerichts zu entscheiden.
Was passiert nach der Anklageerhebung?
Mit der Anklageschrift gegen Jörg Kachelmann beginnt das so genannte Zwischenverfahren. Dabei muss die bei diesem Fall zuständige 5. Grosse Strafkammer des Landgerichts Mannheim (D) prüfen, ob sie das Hauptverfahren gegen den «Wetterfrosch» eröffnen will.
Grundlage dafür ist der Akteninhalt. Das Gericht kann aber weitere Beweise anfordern, bevor es den Entscheid über die Eröffnung des Hauptverfahrens fällt. Es prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, das heisst, ob bei vorläufiger Bewertung eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
Die Strafkammer muss zudem prüfen, ob die Voraussetzungen für die fortwährende Untersuchungshaft gegeben sind. Mit der Anklageerhebung hat das Amtsgericht seine Zuständigkeit abgegeben.
Kachelmann und sein Verteidiger haben die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzutragen und Beweisanträge zu stellen.
(apn/horm/muek)
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A. Casutt, Allschwil
)
(hermes
Verfasst am: 20.5.2010 19:23
kann ja sein...
kann ja sein, aber gepflegter Mann ist dieser... mehr
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B. nara, Ibaraki ken
)
(Brig
Verfasst am: 20.5.2010 0:20
Leute im Rampenlicht
haben ein so hohes Selbstwertgefuehl, dass sie... mehr
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B. Froehlich, Petra / Lesbos
)
(B.Froehlich
Verfasst am: 19.5.2010 23:57
Wer bitte kommt auf die Idee
zu diesem Thema eine Kommentarspalte zu oeffnen,... [1] mehr
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