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EU lockert Flugverbot - künftig drei Gefahrenzonen

Montag, 19. April 2010, 17:53 Uhr, Aktualisiert 21:18 Uhr

Nach fünf Tagen werden die in Europa geltenden Flugverbote wegen der Aschewolke gelockert. Der Luftraum soll nur noch dort gesperrt bleiben, wo eine bestimmte Konzentration der Aschewolke überschritten wird, wie EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte.

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Verkehrsminister Leuenberger und seine europäischen Kollegen (TS, 19.4.)

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Darauf hätten sich die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten geeinigt. «Von morgen früh an werden mehr Flugzeuge in der Luft sein», hielt Kallas fest. Das Gebiet, in dem geflogen werden dürfe, werde deutlich grösser als bisher sein.

Der Luftraum über Europa wird in drei Zonen eingeteilt: In der ersten gilt ein absolutes Flugverbot, in der zweiten können die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie Flugzeugen das Abheben erlauben, und im dritten Bereich ohne Asche-Gefahr ist das Fliegen unbegrenzt erlaubt. Entscheidendes Kriterium werden Satellitenbilder und Daten der Aschewolke sein.

«Kein Kompromiss bei der Sicherheit»

Kallas kündigte an, dass die europäische Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol bis Dienstag früh 8.00 Uhr entscheiden wird, wo die Zonen verlaufen und welche Daten dafür ausschlaggebend sind.

Aus Sicherheitsgründen sei es möglich, den Flugbetrieb wieder aufzunehmen. «Es wird keinen Kompromiss auf Kosten der Sicherheit geben. Das garantieren unsere Experten bei Eurocontrol und bei unseren nationalen Mitgliedsstaaten, die in dieser Frage eng zusammenarbeiten», sagte der Kommissar.

Staatshilfe für Fluggesellschaften?

Alarmrufe aus der Wirtschaft haben nach tagelangem Zögern die EU wachgerüttelt: Fünf Tage nach Verhängung der Flugverbote kündigte die Kommission an, den Weg zu raschen Hilfen für Fluggesellschaften freizumachen. In der Schweiz ist Staatshilfe bisher noch kein Thema. Mehr...

Entwicklung der Aschewolke seit Ausbruch des Vulkans bis Sonntag (animiert, ohne Ton)

(sda/schl)

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C. Klein, Zürich
(Klein Mann)
Verfasst am: 19.4.2010 18:59

BAZL ist EU hörig!

Das BAZL ist eine unfähige Behörde. Sie lässt... [1]  mehr

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