Schweiz
Bundesrat hält an UBS-Abkommen mit USA fest
Der Bundesrat ist der Meinung, dass nur die Umsetzung des UBS-Abkommens zwischen der Schweiz und den USA gewährleistet, dass der Rechtskonflikt mit den USA beigelegt werden kann. Deshalb hat er die Botschaft zur Genehmigung des revidierten Abkommens an das Parlament verabschiedet. Die Kosten für das Amtshilfe-Verfahren - rund 40 Millionen Franken - will er der UBS auferlegen.
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Mit formellen Änderungen des UBS-Abkommens und mit der beantragten Genehmigung durch das Parlament will der Bundesrat die vom Bundesverwaltungsgericht beanstandeten Mängel beheben. Dieses hatte die Rechtsgrundlage des Abkommens Ende Januar als ungenügend beurteilt. Es stellte damit die Umsetzung des UBS-Abkommens in Frage.
Ein Ende März vom Bundesrat unterzeichnetes Änderungsprotokoll stellt klar, dass das Abkommen nicht eine blosse Verständigungsvereinbarung, sondern ein - vom Parlament zu genehmigender - Staatsvertrag ist.
«Keine Alternative»
Wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt, gäbe es keine Alternative zur Umsetzung des Abkommens. Zudem bestünden die USA darauf, dass die Schweiz ihre mit dem Abkommen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält. Man gehe davon aus, dass die USA andernfalls zumindest das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufnehmen würden und dass ein US-Gericht die Bank zur Herausgabe der Daten der rund 4450 UBS-Kunden verurteilen könnte.
Vorbehalten von SVP und SP
Das Abkommen ist umstritten. Insbesondere die SVP und die SP haben Vorbehalten angemeldet. Die SP knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen wie Sondersteuer für Boni.
Seit der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls wird das revidierte UBS-Abkommen vorläufig angewendet. Dies weil der Ansicht des Bundesrats nach beide gesetzlichen Voraussetzungen - die Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und die besondere Dringlichkeit - erfüllt sind.
UBS soll Kosten tragen
Die Kosten von rund 40 Millionen Franken für das Amtshilfeverfahren will der Bundesrat der UBS auferlegen. Dem Parlament will er einen Bundesbeschluss vorlegen, der die gesetzliche Grundlage dafür schaffen würde.
(sf/tomu)
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