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Bischöfin: Missbrauchsskandal ist «gigantischer Karfreitag»
Als «einzigen gigantischen Karfreitag» hat die Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Kessler den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen genannt. Auch Terroranschläge seien häufig Zeichen dafür, dass Menschen sich in einer «unsagbaren Dummheit als Vollstrecker göttlicher Gerechtigkeit» betrachteten.
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In ihrer Karfreitagspredigt in der Münchner St.-Lukas-Kirche verurteilte die Ständige Vertreterin des Evangelisch-Lutherischen Landesbischofs die «jahrzehntelange unmenschliche, unfassbare Praxis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen».
Der Wahrheit ins Auge sehen
Als «pervers und ganz verdreht» bezeichnete Breit-Kessler Äusserungen, laut derer Misshandlungen dem Täter «selbst weh» getan oder «Schläge noch keinem geschadet» hätten. Mit solchen Verbrechen schlügen sie Gott selber immer wieder ans Kreuz.
Der Karfreitag sei ein «Tag der Wahrheit», der den Blick nicht nur auf die «zauberhaften Sonnenseiten des Lebens», sondern auch auf «Elend, Not und Tränen» richte, auf alles, «was Menschen niederdrückt». Der Wahrheit ins Auge zu schauen, sei die einzige Möglichkeit, um Menschen wieder aufrichten zu können. Der Umgang mit dieser Schuld sei mitentscheidend für die Zukunft von Kirche und Gesellschaft, betonte sie.
Diskretion ist nicht gleich Geheimhaltung
Der Beauftragte der katholischen Kirche für Missbrauchsfälle, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hat sich für eine Verschärfung der kirchlichen Leitlinien ausgesprochen. «Wenn es einen Missbrauchsfall gibt, muss ein forensisches Gutachten über den Täter erstellt werden, egal, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Das müssen wir unbedingt in die Leitlinien der Bischofskonferenz aufnehmen», sagte Ackermann dem «Tagesspiegel».
Ackermann betonte gleichzeitig, das päpstliche Geheimnis, das in einem vatikanischen Schreiben von 2001 unter anderem für Missbrauchsfälle gefordert wird, bedeute nicht, dass solche Fälle vor der staatlichen Justiz geheim gehalten würden: «Die Geheimhaltungspflicht besagt nur, dass das kirchliche Verfahren mit größter Diskretion behandelt werden muss», sagte der Bischof. Das sei «selbstverständlich». «Wir beanspruchen keinen Rechtsraum für uns, der mit der staatlichen Rechtsprechung konkurrieren würde.»
(apn/fasc)
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