Schweiz
Horgner Zwillingsmord: Zustand der Angeklagten hoch problematisch
Zwanghafte Persönlichkeitszüge, misstrauische Grundhaltung und ein unüberschaubares Durcheinander von Realität und Fantasie. So schilderte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok die Person der angeklagten Mutter im Zürcher Zwillingsmord-Prozess. Vom Vater wurden die Kinder jedoch laut dem Experten aller Wahrscheinlichkeit nach nicht umgebracht.
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Zwanghafte Ordnung und striktes Festhalten an Details prägten das Leben der 36-Jährigen, die an Weihnachten 2007 in Horgen (ZH) ihre siebenjährigen Zwillinge erstickt haben soll. Gleichzeitig engten diese Zwänge ihr Leben enorm ein. Damit verbunden sei die Tendenz, subjektiv stressige Situationen durch rigide Abbrüche aus der Welt zu schaffen.
«Instabiler Realitätsbezug»
Dazu kommt laut Psychiater das ständige Gefühl einer feindlichen, bedrohlichen Umwelt, die einem nichts schenkt, einen aber immer wieder ausnutzt. Und schliesslich fehle der Frau ein Mechanismus, der sie zwischen Wirklichkeit und Lüge unterscheiden lasse. «Dinge, die stimmen und Dinge, die nicht stimmen, stehen zwanglos nebeneinander», sagte Urbaniok.
Laut Psychiater wäre schon eine Kombination der Zwanghaftigkeit und misstrauischen Grundstimmung eine explosive Mischung. Komme noch der «instabile Realitätsbezug» hinzu, so werde es ganz heikel. Unangenehmes könne ohne weiteres ausgeblendet oder Passendes herbeifantasiert werden.
«Aussergewöhnlicher Fall»
Beispiele dafür hatte man in den vergangenen zwei Wochen mehrfach gehört. Sie tauchten sowohl bei der Befragung der Angeklagten wie auch bei den Aussagen der zahlreichen Zeugen immer wieder auf. Derweil gehen die Ausführungen des Psychiaters und von einem Neurologen weiter. Laut Urbaniok handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Fall, bei dem man nicht auf Ähnliches zurückgreifen könne.
Im Laufe der Tests und Gespräche sei immer wieder Neues aufgetaucht, dem man wiederum nachgegangen sei. «Wir haben fast alles gemacht, was man machen kann», sagte Urbaniok.
Keine «risikorelevante» Befunde beim Vater
Hingegen ergaben umfassende Tests und Begutachtungen von Gerichtspsychiater Urbaniok keinerlei Anhaltspunkte für eine mögliche Täterschaft des Vaters der Zwillinge.
Die Begutachtungen seien unter der Annahme durchgeführt worden, dass der Mann der Täter sei - genau so wie die Täterschaft der Mutter bei den Tests mit ihr angenommen wurde. Dabei haben die Fachleute im Vater eine völlig normale Persönlichkeit festgestellt.
Er sei ein Mensch, der Konflikten gerne aus dem Weg gehe, sagte Urbaniok: «Er hatte gern eine heile Welt.» Persönlichkeit und Deliktmerkmale passten in keiner Weise zusammen. Der Mann weise keinerlei «risikorelevante» Befunde auf.
(sda/bers)
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G. Bossert, Safenwil
)
(GaBo
Verfasst am: 19.3.2010 18:14
Wieder fällt mir das Gleiche ein,
wie nach den ersten Verhandlungen. Diese Frau... [1] mehr
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