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Ausschaffungsinitiative: Ständerat klar für Gegenvorschlag

Donnerstag, 18. März 2010, 10:55 Uhr, Aktualisiert 17:32 Uhr

Der Ständerat hat sich mit 22 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen für den direkten Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative ausgesprochen. Mit 34 zu 6 Stimmen empfiehlt er dem Volk die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme.

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Ausschaffungsinitiative: Ständerat klar für Gegenvorschlag

Damit bereinigte die kleine Kammer als Erstrat die Vorlage. Sie geht weiter an den Nationalrat. Der Gegenentwurf wurde trotz Änderungsanträgen von links und rechts in der Kommissionsfassung angenommen. Damit entspricht er dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene, den der Bundesrat eingebracht hatte.

Der Gegenvorschlag auf Verfassungsebene stellt der Initiative eine Alternative auf gleicher Augenhöhe gegenüber. Zudem macht er nach Ansicht der Ständeratsmehrheit die wesentlichen Anliegen der Initiative überhaupt erst umsetzbar, ohne dem Volk Sand in die Augen zu streuen.

Integrationsartikel für positiven Akzent

Bei der Detailberatung am Nachmittag beharrte der Ständerat trotz eines Streichungsantrags von Christoffel Brändli (SVP/GR) mit 28 gegen 5 Stimmen auf einem vorangestellten Integrationsartikel. Dieser soll dem reinen Sanktionscharakter des Ausweisungsartikels einen positiven Akzent entgegensetzen.

This Jenny (SVP/GL) zog einen Antrag auf Festschreibung der Landesverweisdauer für Ausgewiesene auf 5 bis 15 Jahre zurück. Obwohl die Dauer in der SVP-Initiative gefordert wird, liess sich Jenny versichern, das Ausländergesetz sehe bereits Zeiträume vor.

Deliktkatalog definiert

Bei den mit Ausschaffung sanktionierten Delikten blieb der Rat ebenfalls auf der Linie seiner Kommission. Demnach kommt es gerade bei den Delikten gegen Leben und Eigentum nicht auf die Straftat selbst, sondern auf die Strafandrohung an.

So wird die Ausschaffung verfügt, wenn die Verurteilung wegen eines nicht mit unter einem Jahr Freiheitsentzug sanktionierten Deliktes erfolgt. Darunter fallen 33 Straftaten - etwa Mord, Tötung und Raub.

Hinzu kommen Betrugsdelikte, die mit mindestens 18 Monaten sanktioniert wurden - inklusive Sozialhilfe- und Steuerbetrug. Bei allen anderen Straftaten müssen sich die Bussen und Freiheitsstrafen auf zwei Jahre oder 720 Tagsätzen belaufen, bis die Ausweisung fällig wird.

Robert Cramer (Grüne/GE) wollte diesen ganzen Artikel streichen lassen. Die Ausweisung stelle eine Zusatzstrafe für eine bestimmte Bevölkerungsschicht dar und stehe damit quer in der Rechtslogik. Das Ganze mute reichlich mittelalterlich an und erinnere an Stammesrecht. Da eine Streichung den ganzen Gegenvorschlag hinfällig gemacht hätte, fand der Antrag keine Gnade.

Passus mit Grund- und Völkerrecht

Einiges Geplänkel gab es noch, weil die Kommission die Beachtung der Grundrechte, der Verfassung und des Völkerrechts vorschrieb. Die SVP wollte das verhindern. Die Volksinitiative widerspreche zwingendem Völkerrecht nicht, also müsse das auch nicht im Gegenvorschlag stehen.

Die Ratsmehrheit lehnte mit Hinweis auf die zentrale Bedeutung genau dieses Passus zwei Anträge mit je 33 zu 5 Stimmen ab. Vom «Verfassungskosmetischen» her verstehe sich die Beachtung des Grund- und Völkerrechts eigentlich von selbst, für die Volksabstimmung sei die Frage aber zentral.

Genau dieser Punkt unterscheide den Gegenvorschlag von der SVP-Initiative, welche diese Grundsätze teilweise verletzt, hiess es.

(sda/widb/hesa/stom)

Kommentare aktiv...

B. Leser, Waubaubau
(Leser Mann)
Verfasst am: 19.3.2010 2:41

Ja, ja ...

... der Trick mit den Gegenvorschlägen! Der... [1]  mehr

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B. Leser, Waubaubau
(Leser Mann)
Verfasst am: 19.3.2010 1:47

@

B. Zbinden (lilibet Frau) Muttenz Verfasst am:... mehr

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P. Pogger, Luzern
(Piet10 Mann)
Verfasst am: 18.3.2010 20:01

Völkerrecht

Gewisse Politiker pochen immer wieder auf dem... [1]  mehr

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