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Ständerat fordert einheitliche nationale Hunderegeln

Montag, 15. März 2010, 20:35 Uhr

Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln: Er möchte nicht, dass die Kantone strengere Bestimmungen erlassen können als der Bund. Der Nationalrat hatte schärfere kantonale Gesetze zulassen wollen.

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Die Mehrheit im Ständerat betonte, dass die Haltung des Hundes wichtiger sei als die Rasse.

Auch im Ständerat war der Eingriff des Bundes umstritten. Die Befürworter warnten vor einem Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Regelungen. Hansruedi Stadler (CVP/UR) monierte, es gehe doch nicht an, dass ein Hundehalter sämtliche kantonalen Gesetze kennen müsse für den Fall, dass er beim Gassi-Gehen zufällig einmal eine Kantonsgrenze überschreite. «Wenn wir keine einheitliche Lösung finden, ist diese Übung für die Katz.»

«Es geht doch nicht an, dass ein Hundehalter sämtliche kantonalen Gesetze kennen muss für den Fall, dass er beim Gassi Gehen zufällig die Kantonsgrenze überschreitet.»
Hansruedi Stadler (CVP/UR)

Wenn am Ende doch in jedem Kanton andere Regeln gälten, brauche das Parlament gar kein nationales Gesetz zu erlassen, gab auch Theo Maissen (CVP/GR) zu bedenken.

Kantone mit Bundeslösung einverstanden

Die Gegner monierten, das nun vorliegende Hundegesetz sei lasch, und deshalb sollten weitergehende kantonale Regeln nicht unterbunden werden. «Wenigstens sollten wir den Kantonen die Möglichkeit lassen, strengere Gesetze zu erlassen», sagte Géraldine Savary (SP/VD).

Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass die Mehrheit der Kantone ein nationales Gesetz befürwortet und bereit wäre, auf strengere kantonale Bestimmungen zu verzichten.

Bewilligung für gefährliche Hundetypen

Der Ständerat änderte die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage auch in anderen Punkten. So sprach er sich gegen ein generelles Verbot aus, Hunde im öffentlichen Raum frei laufen zu lassen.

Im Gegenzug führte der Rat eine Verschärfung ein: Nach seinem Willen soll der Bundesrat für die Haltung «potenziell gefährlicher Hundetypen» eine Haltebewilligung vorschreiben müssen. Eine Minderheit hatte ihm nur die Möglichkeit dazu geben wollen.

Per Gesetz kein Verbot bestimmter Rassen

Das Hundegesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.

This Jenny (SVP/GL) gab zu bedenken, bestimmte Rassen könnten nun einmal grösseren Schaden anrichten als andere, und für solche Rassen sollten andere Regeln gelten. Doch die Mehrheit im Ständerat betonte, dass die Haltung wichtiger sei als die Rasse.

Von Hundekurs bis Tötung

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.

Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können. Der Ständerat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Sie geht zurück an den Nationalrat.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

C. alba, zürich
(Ajkula Frau)
Verfasst am: 16.3.2010 15:01

Hetzjagt nach Hitler-Manier

Endlich mal kommt etwas Vernunft in die Sache.... mehr

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R. Aeschlimann
(aeschlimann1 )
Verfasst am: 16.3.2010 11:20

Täterschutz statt Opferschutz

Anscheinend geht der Hund vor .Die Sicherheit der... mehr

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D. Trinkler

Verfasst am: 16.3.2010 10:16

...

wenn das Gesetz national würde, könnte man sich... mehr

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