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Patententzug für St. Galler Gastwirt

Montag, 15. März 2010, 17:27 Uhr

Die Stadt St. Gallen hat zu Recht einem Wirt das Patent entzogen, weil er das Rauchverbot nicht durchgesetzt hat. Laut Bundesgericht sind Wirte verpflichtet, in ihrem Betrieb für Ordnung zu sorgen. Damit hat das Gericht die Beschwerde des Wirtes abgewiesen.

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Bild Rauchverbot-Schild.
Seit 2008 herrscht im Kanton St. Gallen Rauchverbot. colourbox

Der Wirt hatte in der St. Galler Innenstadt seit 2002 ein Lokal mit rund 90 Sitzplätzen betrieben. Die Polizei führte nach Inkrafttreten des kantonalen Rauchverbots im Oktober 2008 Kontrollen durch. Im betroffenen Lokal traf sie mehrfach auf rauchende Gäste und sprach bei der letzten Kontrolle im Januar 2009 Bussen aus.

Vor rund einem Jahr entzog die Stadtpolizei dem renitenten Wirt das Gastwirtschaftspatent. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Wirte in der Pflicht

Der Wirt hatte eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit geltend gemacht und zur Hauptsache argumentiert, dass sich das staatliche Rauchverbot an die Gäste richte und nicht an den Wirt. Es sei nicht seine Sache, an Stelle des Staates für Ordnung zu sorgen.

Das Bundesgericht hält ihm entgegen, dass mit dem Rauchverbot auch die Wirte selber in die Pflicht genommen werden. Zum Schutz der nichtrauchenden Gäste hätten sie das Verbot ohne Ausnahme durchzusetzen. Raucher seien aufzufordern, entweder das Raucherzimmer aufzusuchen oder nach draussen zu gehen.

(sda/maem)

Kommentare aktiv...

C. W., bern
(elisa0307 Frau)
Verfasst am: 21.3.2010 22:22

Wann kommt entlich das Gesetz ..

gegen Staatliche Verblödung ??

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M. Dimitropoulos, Basel
(sedgfiel Mann)
Verfasst am: 15.3.2010 21:33

Tellensohn

Walter: Vater, ist's wahr, dass in der Schweiz... mehr

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J. Leisi, Zürich
(ex_animi_sententia Mann)
Verfasst am: 15.3.2010 19:31

Ich kann damit leben...

da sich in einigen Lokalen auch je länger je... mehr

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