Schweiz
Tötung von Horgen: Mutter verstrickt sich in Widersprüche
Mit widersprüchlichen Aussagen hat die Angeklagte im Zwillingsmordprozess vor dem Zürcher Geschworenengericht für einen zwiespältigen Anfangseindruck gesorgt. Die 36-Jährige beschuldigte ihren Ex-Mann, die gemeinsamen Kinder getötet zu haben.
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Am Vormittag des ersten Prozesstages wurde die 36-jährige Frau befragt, welcher vorgeworfen wird, im Dezember 2007 in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet zu haben. «Ich habe meine Kinder nicht umgebracht», wies sie kategorisch jegliche Schuld von sich.
Angeklagte belastet Ex-Mann
Noch in der Untersuchung hatte sie eingeräumt, sich über ihre Schuld nicht sicher zu sein. Sie könne sich einfach nicht erinnern. Jetzt, vor Gericht, gab sie sich überzeugt von ihrer Unschuld. Sie könne sich aber vorstellen, dass ihr - inzwischen geschiedener - Mann und Vater der Kinder die Tat verübt habe.
Er habe wohl von ihren beiden ausserehelichen Beziehungen gewusst und sie bestrafen wollen. Ausserdem hätte er möglicherweise befürchtet, bei einer Trennung zahlen zu müssen. Und «Geld war ihm wichtiger als seine Familie», sagte sie. Die Angeklagte bemühte sich, ihren Ex-Mann in einem möglichst schlechten Licht erscheinen zu lassen. Er habe zuhause nichts geholfen, sich kaum um die Kinder gekümmert und immer nur gearbeitet.
Immer wieder fielen bei den Aussagen Widersprüche auf. So sagte die Angeklagte, sie und ihr Mann hätten häufig über Geld gestritten - um in einem anderen Augenblick zu sagen, ihr Mann sei Streitereien so weit als möglich aus dem Weg gegangen. Oder sie beklagte sich, sie sei rund um die Uhr alleine zuhause gesessen - ein anders Mal erzählte sie, sie sei praktisch täglich in einem Café gewesen.
Ihren beiden Liebhabern tischte sie nach eigenen Angaben «diverse Lügengeschichten» auf, von Ereignissen, die nie stattgefunden haben. Damit habe sie deren Aufmerksamkeit erlangen wollen.
Weiter erzählte die Frau von ihrer offenbar schwierigen Kindheit. Sie war in Österreich in einem Tiroler Dorf mit einem gewalttätigen, alkoholkranken Vater und einer machtlosen, meist wegen Arbeit abwesenden Mutter aufgewachsen.
Und schliesslich berichtete sie von zahlreichen Ungereimtheiten und eigenartigen Begegnungen, so dass die Zuhörenden den Eindruck erhielten, bei der Frau vermischten sich Realität, Fantasie und Träume zu einem heillosen Wirrwarr.
Die Anklage wirft der Frau vor, in der Nacht zum 24. Dezember 2007 ihre beiden Kinder in deren Betten erstickt zu haben. Anschliessend habe sie einen Einbruch vorgetäuscht. Seit der Tat sitzt die Frau im Gefängnis. Ihr Mann, der auch in Untersuchungshaft war, wurde wieder auf freien Fuss gesetzt.
Wegen des grossen öffentlichen Interesses und weil das Geschworenengericht während der Umbauarbeiten am Obergericht in einem Provisorium ohne grossen Saal tagt, werden die Verhandlungen per Video in einen Konferenzraum des Hallenstadions übertragen. Der Prozess dauert insgesamt rund zwei Wochen. In dieser Zeit werden zahlreiche Zeugen und Experten befragt. Die Urteilseröffnung ist für den 26. März vorgesehen.
(sda/horm/bers)
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J. Lorber, Zürich
)
(JeffLorber
Verfasst am: 11.3.2010 8:46
Wie war das nochmals
Ohne Urteil ist niemand schuldig. Selbst wenn die... mehr
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B. Froehlich, Petra / Lesbos
)
(B.Froehlich
Verfasst am: 10.3.2010 21:17
Videouebertragung zur Instinktbefriedigung
Mit was ist das oeffentliche Interesse an einem... mehr
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G. Bossert, Safenwil
)
(GaBo
Verfasst am: 10.3.2010 20:58
Das ALLES tönt zur Vorbereitung
sich als " nicht zurechnungsfähig "... mehr
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