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Umstrittene TV-Quizshows: Bundesgericht rügt Anbieter

Dienstag, 9. März 2010, 13:23 Uhr, Aktualisiert 22:22 Uhr

Das Bundesgericht kritisiert die umstrittenen Quizsendungen auf privaten TV-Sendern. In einem neuen Urteil kommt es zum Schluss, dass TV-Gewinnspiele gegen das Lotteriegesetz verstossen. Der Privatsender «3+» hat wegen des Urteils die Ausstrahlung der Sendung «Swissquiz» unterbrochen, wie die Sendung «Kassensturz» berichtet.

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Mit Quizshows auf Privatsendern kassieren Produktionsfirmen, Telekomgesellschaften und TV-Sender viel Geld. Zuschauer, die in der Hoffnung auf den angepriesenen Gewinn teure 0900-Nummer wählen, gehen fast immer leer aus. Das Bundesgericht hat nun am 18. Februar 2010 entschieden, dass solche Quizsendungen gegen das Lotteriegesetz verstossen, wie «Kassensturz» aufzeigt.

Zwar bieten die TV-Gewinnspiele die Möglichkeit, über Internet oder WAP kostenlos am Quiz teilzunehmen. Das Bundesgericht hält aber fest, dass aus der Sicht eines Durchschnittszuschauers die Gewinnchancen bei der Wahl einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer grösser seien. Dies würde durch Aufrufe wie «offene Leitungen» oder «Countdown» gefördert. Die TV-Gewinnspiele sind folglich gemäss Bundesgericht als lotterieähnliche Unternehmungen zu qualifizieren. 200‘000 Franken an einbezogenen Gewinnen bleiben blockiert.

Gewinnspiele sind für Sender lukrativ

Manuel Richard von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission sagt zum Urteil: «Neu ist, dass es für den Teilnehmer jederzeit unmissverständlich klar sein muss, dass er die gleichen Gewinnchancen hat, wenn er gratis teilnimmt, als wenn er kostenpflichtig teilnimmt.».

Für die Privatsender «3+», «StarTV» und «Viva», welche die die Sendung «Swissquiz» ausstrahlen, hat dies Konsequenzen. Für die Privatsender ist die Sendung eine wichtige Einnahmequelle. Sie weisen darauf hin, dass die Firma Primavera TV in München für die Produktion und inhaltliche Gestaltung von «Swissquiz» verantwortlich sei. «3+» hat «Swissquiz» nach Bekanntwerden des Urteils bis auf Weiteres vom Sender genommen.

Die Produktionsfirma «Primavera TV» schreibt «Kassensturz»: «Primavera hat 'Swissquiz' sofort nach Bekanntwerden des Bundesgerichtsurteils an dessen Vorgaben angepasst. Zusätzlich hat Primavera mit «3+» abgestimmt, dass das Format wieder auf Sendung gehen wird und zwar unter Einblendung einer Telefonnummer zum Normaltarif.»

Ermittlungsauftrag an Kantonspolizei

Ob die gemachten Anpassungen rechtlich ausreichen, bleibt offen. Die Privatsender «3+», «StarTV» und «Viva» haben ihren Sitz im Zürcher Bezirk Dietikon. Der Bezirksstatthalter von Dietikon, Adrian Leimgrübler , will wegen des Bundesgerichtsurteils nun aktiv werden, wie er gegenüber «Kassensturz» sagt: «Ich werde abklären, ob diese Spielshows, wie sie heute konzipiert sind, den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, werde ich der Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag erteilen.»

(ks/kurn)

Kommentare aktiv...

S. Genial, Bern
(Sanio Mann)
Verfasst am: 17.3.2010 19:32

Selber Schuld

Das hier immer und immer wieder Leute reinfallen... mehr

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E. Cook, Zürich
(mdj.cook Mann)
Verfasst am: 17.3.2010 17:49

Weg mit allen kostenpflichtigen

Nummern. Weg mit den Quiz-Sendungen. Weg mit den... mehr

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O. toneatti, bern
(olga Frau)
Verfasst am: 17.3.2010 11:06

Der Bundesrat sollte nicht nur rügen,

sondern solche Sendungen, in denen die Leute... mehr

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