Schweiz
Rekordbusse gegen Swisscom aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Swisscom verhängte Rekordbusse von 333 Mio. Fr. aufgehoben. Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keinen Preismissbrauch betrieben, wie die Swisscom mitteilte.
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Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Oktober 2002 eine gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung.
Die Weko kam in der Folge zum Ergebnis, dass die Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung zwischen April 2004 und Mai 2005 missbraucht habe. Sie büsste Swisscom Mobile deshalb im Februar 2007 mit 333 Millionen Franken.
Marktbeherrschende Stellung bestätigt
Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, wie die Swisscom mitteilte. Der Missbrauchsvorwurf sei jedoch zurückgewiesen und die Busse aufgehoben worden.
Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom will die Urteilsbegründung in den kommenden Wochen im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.
Professor für Wirtschaftsrecht kritisiert Urteil
Rolf Weber, Professor für Wirtschaftsrecht, findet das Urteil nicht zufriedenstellend. Aus Sicht von Weber ist die Kartellgesetzgebung genügend, wenn man den Missbrauch so auslegt, wie es in der Lehre getan wird. So hätte es durchaus eine Möglichkeit gegeben zu einem anderen Entscheid zu kommen. Weber würde es deshalb begrüssen, wenn die Weko in Berufung gehen würde.
(sda/schl/sf/rufi)
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G. Bossert, Safenwil
)
(GaBo
Verfasst am: 9.3.2010 15:54
WAS in unserem wirtschaftsstarken
Ländli Schweiz eine " Marktbeherrschende... mehr
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P. Oberli, Porto Ronco
)
(pjoberli
Verfasst am: 9.3.2010 12:59
schön
... 333 Mio mehr oder weniger ist ja Taschengeld... mehr
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