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Gutachten: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK

Mario Poletti, 10vor10
Dienstag, 9. März 2010, 18:06 Uhr, Aktualisiert 18:33 Uhr

Wer in der Schweiz eine IV-Rente beantrage, erhalte kein faires Verfahren, sagt der renommierte Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller. Im Zentrum der Kritik stehen die Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS), welche Gutachten für die IV erstellen.

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Gutachten: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK

Die Kritik zum IV-Prozedere in der Schweiz ist scharf:

Bild: Uni Bern
«Die gegenwärtige Ausgestaltung des Verfahrens genügt dem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK) nicht.»
Jörg Paul Müller

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller hat das Rechtsgutachten mitverfasst, das «10vor10» vorliegt.

Medizinische Abklärungsstellen (MEDAS) wirtschaftlich abhängig

Staatsrechtsprofessor Müller richtet seine Kritik am IV-Verfahren vor allem gegen die 18 Medizinischen Abklärungsstellen MEDAS: «Hinsichtlich der Unabhängigkeit der MEDAS gegenüber der Verwaltung bestehen nämlich schwerwiegende objektive Zweifel.» Im Klartext: die MEDAS würden ihre Gutachten tendenziell im Sinne ihrer Auftraggeber, der IV-Stellen, verfassen.

Tatsächlich zeigen «10vor10»-Recherchen, dass einzelne MEDAS ihre Aufträge zum grössten Teil von den IV-Stellen erhalten: Die grösste der privaten Gutachter-Firmen, die ABI in Basel, verfasste im letzten Jahr über 80 Prozent ihrer Gutachten für kantonale IV-Stellen – für 5,4 Millionen Franken. Die MEDAS Zentralschweiz ist gar über 90 Prozent von IV-Aufträgen abhängig – ihr Auftragspotential betrug 3,4 Millionen Franken.

Der Zürcher Rechtsanwalt Philip Stolkin, Auftraggeber des Rechtsgutachtens Müller, sagt gegenüber «10vor10»: «Das sind wirtschaftlich abhängige Gutachter und trotzdem verhält sich die Rechtssprechung so, als wären diese völlig unabhängig. Wie bei jedem Parteigutachten besteht die Gefahr, dass diese das Ermessen zugunsten des Auftraggebers ausüben.»

Tatsächlich entscheidet das Bundesgericht in IV-Verfahren laut Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV in 9 von 10 Fällen zugunsten der IV-Stelle. Das Bundesgericht wollte sich dazu nicht äussern.

Bundesamt weist Kritik zurück

Yves Rossier, BSV Direktor und damit oberster Wächter über die IV-Verfahren, weist die Kritik zurück. Zu der wirtschaftlichen Abhängigkeit der MEDAS sagt er gegenüber «10vor10», er habe deren Buchhaltung nicht persönlich überprüft, es sei ihm aber auch nicht wichtig:

keystone
«Denn wir haben zwar Qualitätskriterien, aber wir stellen keine inhaltlichen Kriterien zu den Gutachten –wir wissen nicht, wie die Gutachter entscheiden. Die Gerichte wissen es, und sie stützen sich meistens auf diese Gutachten. Das ist für mich ein Qualitätszeichen.»
Yves Rossier, BSV Direktor

Die von «10vor10» angefragten MEDAS betonen, sie würden völlig unabhängig arbeiten.

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E. schweizer, bern
(elvia Frau)
Verfasst am: 13.3.2010 10:26

Rossier

Gegen diesen üblen IV esponaten Rossier muss man... mehr

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E. schweizer, bern
(elvia Frau)
Verfasst am: 13.3.2010 10:21

Medas Gutachten

die medas macht partei gutachten übelster art.... mehr

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R. Oeh

Verfasst am: 10.3.2010 9:10

IV Aerzte

Die IV Stellen geben an versicherungsfreundliche... mehr

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