Schweiz
Abzocker-Initiative: Kommission gegen indirekten Gegenvorschlag
In der Rechtskommission des Nationalrats (RK) ist der Umgang mit der Abzocker-Initiative weiterhin heiss umstritten. Mit Stichentscheid der Präsidentin hat die Kommission beschlossen, nicht auf einen indirekten Gegenvorschlag zu setzen.
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Die knappe Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass die Frage der überrissenen Managerlöhne und der Boni rasch geregelt werden müsse, sagte RK-Präsidentin Anita Thanei (SP/ZH) vor den Medien in Bern.
Deshalb solle das Stimmvolk möglichst bald über die Abzocker-Initiative abstimmen können. Die Koppelung an die Aktienrechts-Revision würde eine Lösung nur verzögern, sagte die Zürcher SP-Nationalrätin.
Baldiger Entscheid
Die Kommission will sich nun stattdessen über drei Vorschläge für einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe beugen. Auf dem Tisch liegen Vorschläge von der CVP, der FDP und der SP.
Ob sich einer dieser Vorschläge durchsetzt und wenn ja mit welchem Inhalt, wird noch am Donnerstag oder Freitag entschieden. Thanei versprach weitere Informationen bis spätestens Freitagmittag.
Erneute Abstimmung erwünscht
Mit ihrem Grundsatzentscheid für die Abkoppelung der Initiative von der laufenden Revision des Aktienrechts erteilte die Kommission der SVP eine Absage, die mit einem indirekten Gegenvorschlag die Initianten zum Rückzug ihres Volksbegehrens bewegen wollte. Die SVP gibt sich aber noch nicht geschlagen.
Wie der Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger sagte, will seine Partei in der Märzsession den Kommissionsentscheid mittels Ordnungsantrag rückgängig machen. Angesichts der äusserst knappen Stimmverhältnisse in der RK ist dieses Ansinnen nicht aussichtslos.
Verbot von «goldenen Fallschirmen»
Darauf hofft auch Minder, der in einem Communiqué der SP vorwirft, ein «griffiges Aktienrecht» zu gefährden. Zwar bestehe die Verwässerungsgefahr tatsächlich. Doch sorge die Drohkulisse seiner Initiative dafür, dass die Räte einlenken würden.
Minder fordert in seinem Volksbegehren unter anderem eine jährliche Abstimmung der Aktionäre über die Löhne von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, ein Verbot von «goldenen Fallschirmen», die ersatzlose Abschaffung des Depot- und Organstimmrechts sowie die jährliche Einzelwahl der Verwaltungsräte.
(sda/hesa)
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G. Bossert, Safenwil
)
(GaBo
Verfasst am: 25.2.2010 17:44
Langsam muss doch die Augenbinde
beim hinterletzten Bürger fallen und erkennen,... [1] mehr
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