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Bundesrat stellt der UBS eine Million in Rechnung

Mittwoch, 24. Februar 2010, 14:42 Uhr

Der Bundesrat berechnet der UBS einen Teil der Kosten, die wegen des Steuerstreits mit den USA entstanden sind. Die UBS soll eine Million Franken übernehmen. Die Gesamtkosten für das mit dem Vergleich verbundene Amtshilfeverfahren werden auf rund 40 Millionen geschätzt. Ausserdem wird das Parlament über die durch den Bundesrat durch Notrecht genehmigte Herausgabe von UBS-Kontendaten an die USA entscheiden.

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Wie die Bundeskanzlei mitteilte, ergab eine eingehende Prüfung, dass für weitergehende Forderungen an die UBS die Rechtsgrundlagen fehlen.

Zudem dürfe die Schweiz eine freiwillige Leistung der UBS nicht annehmen. Man müsse nämlich unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, dass die zuständigen Amtshilfebehörden die Beschwerden gegen die Herausgabe der UBS-Bankdaten nicht völlig unabhängig beurteilten.

Im Interesse der UBS gehandelt

Bislang sind der Eidgenossenschaft in der UBS-Steueraffäre Kosten von 2,5 Millionen Franken entstanden. 1,5 Millionen stammen aus dem ersten Amtshilfeersuchen vom Juli 2008. Der Rest geht auf die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren vom letzten Jahr zurück.

Die Juristen des Bundes kamen nun zum Schluss, dass der UBS diese Million in Rechnung gestellt werden kann. Der Bund stützt sich dabei auf die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 2004 (AllgGebV). Diese sieht vor, dass eine Gebühr bezahlen muss, wer eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht.

Auszug aus der Gebührenverordnung:

Art. 5 Festlegung der Gebührenansätze

1 Die Gebührenansätze werden nach Zeitaufwand oder pauschal festgelegt.

2 Bei der Festlegung der Höhe der Gebührenansätze werden das öffentliche Interesse und das Interesse oder der Nutzen der gebührenpflichtigen Person berücksichtigt.

3 Für Verfügungen und Dienstleistungen von aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit kann ein spezialrechtlicher Zuschlag zum ordentlichen Gebührenansatz vorgesehen werden.

Zwar sei es dem Bund bei der Unterstützung im US-Zivilverfahren in erster Linie um die Verfolgung rechtsstaatlicher Interessen gegangen. Die Leistungen seien jedoch in unmittelbarem Interesse der UBS erfolgt. Deshalb sei es gerechtfertigt, diese in Rechnung zu stellen.

Steuerzahler müssen zahlen

Damit bleibt das Gros der Kosten am Bund hängen. Das durch das Abkommen nötig gewordene Amtshilfeverfahren soll gemäss Schätzungen etwa 37 Millionen Franken kosten. Darin nicht enthalten sind 8,6 Millionen Franken, die für die zusätzlichen Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht anfallen.

Parlament muss UBS-Abkommen genehmigen

Der Bundesrat unterbreitet das Amtshilfeabkommen mit den USA zur UBS-Steueraffäre nachträglich dem Parlament zur Genehmigung. Er hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.

Auf diese Weise wolle der Bundesrat die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten und den Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA «definitiv beilegen», schreibt das EJPD in der Mitteilung.

Der Bundesrat hatte dieses Vorgehen bereits Ende Januar ins Auge gefasst. Er liess damals verlauten, er werde die Verhandlungen mit den USA weiterführen und das Abkommen «gegebenenfalls» dem Parlament vorlegen.

Die Genehmigung durch das Parlament soll bewirken, dass das Abkommen rechtlich auf gleicher Stufe wie ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen steht.

(sda/sprm/godc)

Kommentare aktiv...

F. ranco, Safersafe
(Hara-Kiri Mann)
Verfasst am: 1.3.2010 20:28

Elite und Solidarität

In einem Land wie der Schweiz mit einer solchen... mehr

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F. ranco, Safersafe
(Hara-Kiri Mann)
Verfasst am: 1.3.2010 20:23

Elite und Solidarität

In einem Land wie der Schweiz mit einer solchen... mehr

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U. Keller, Klaeng
(sailer Mann)
Verfasst am: 28.2.2010 21:08

Der BR braucht kein Geld

Villiger hat BR E.Widmer Schlumpf 30 Millionen... mehr

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