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Ständeratskommission will nationales Hundegesetz

Freitag, 19. Februar 2010, 12:50 Uhr

Die Haltung gefährlicher Hunde soll landesweit einheitlich geregelt werden. Wie der Nationalrat will auch die vorberatende Kommission des Ständerates ein nationales Hundegesetz. Nach dem Willen der Kommission soll es die kantonalen Gesetze ersetzen.

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Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) empfiehlt dem Ständerat mit 8 zu 1 Stimmen, das Hundegesetz anzunehmen. Die Kommission hat jedoch Änderungen angebracht, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Nationale Lösung

Im Zentrum steht eine Verschärfung: Der Bundesrat soll für potenziell gefährliche Hunde eine Haltebewilligung vorschreiben können. Dafür sollen die Kantone an das nationale Gesetz gebunden sein und keine weitergehenden Vorschriften erlassen dürfen.

17 Kantone hätten in einer Befragung die Bereitschaft gezeigt, auf weitergehende kantonale Lösungen zu verzichten, wenn die Räte dem nationalen Hundegesetz zustimmten, hält die Ständeratskommission fest. Der Entscheid, die Kantone einzuschränken, fiel mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Reaktion auf Pitbull-Drama

Das Hundegesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die nach der tödlichen Attacke auf einen sechsjährigen Buben 2005 im zürcherischen Oberglatt ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.

Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.

Besitzer in der Pflicht

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.

Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können.

(sda/hesa)

Kommentare aktiv...

X. Ibedumm, Südpol
(Dideldum Mann)
Verfasst am: 20.2.2010 9:43

Wau, wau

Hundehalter an die (kurze) Leine.

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K. Hinterfrager, Bz
(kdwbz Mann)
Verfasst am: 19.2.2010 13:09

Verwässerung in Sicht ...

es ist zu hoffen, dass die Kommision mit ihrem... mehr

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R. Aeschlimann
(aeschlimann1 )
Verfasst am: 19.2.2010 13:07

Der Halter ist schuld

Hunde sollten zwingend so gehalten werden,das sie... mehr

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