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Streit um Kundendaten

Schäuble rät Steuersündern zur Selbstanzeige

Mittwoch, 3. Februar 2010, 5:24 Uhr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat deutschen Steuersündern zur Selbstanzeige bei den Finanzämtern geraten. Weiter verteidigte er den umstrittenen Ankauf der brisantern Schweizer Bankdaten.

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«Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen», sagte der CDU-Politiker der «Augsburger Allgemeinen».

Ähnliche Geschäfte Alltag

Schäuble verteidigte den umstrittenen Ankauf der Daten: «Die politische Entscheidung über den Umgang mit dem Datenangebot ist im Grundsatz schon vor zwei Jahren mit der Liechtenstein-CD gefallen. Diese Linie behalten wir bei», sagte der frühere Bundesinnenminister weiter.

Er verwies darauf, dass in den fast 200 Prozessen nach der Liechtenstein-Affäre kein einziges Gericht die damals gekauften Kontodaten als Beweismittel verworfen habe.

Ähnliche Geschäfte gehörten in anderen Bereichen zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in vielen Fällen derartiges Vorgehen gebilligt: «Es gilt immer das Gebot der Güterabwägung und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit», sagte Schäuble demnach weiter.

Der konkrete Kauf der Daten obliege nun dem zuständigen Bundesland. Über die Höhe der in den aktuellen Affäre hinterzogenen Steuern machte Schäuble keine Angaben: «Ich spekuliere da nicht.»

Der Finanzminister macht sich zudem keine Illusionen, dass die neuen Enthüllungen von Steuersündern zu einer nachhaltigen Verbesserung der Steuerehrlichkeit führen wird: «Die Fantasie der Menschen, zu Geld zu kommen und dabei auch Steuern zu sparen, ist im Zweifel immer stärker als die Steuermoral», sagte Schäuble dem Blatt zufolge.

Scharfe Kritik vom Bund der Steuerzahler

Der Präsident des Bunds der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, kritisierte den geplanten Ankauf der Steuersünder-Datei durch die Bundesregierung heftig: «Wenn der Staat die Daten kauft, schliesst er einen Pakt mit einem Straftäter», sagte er der «Passauer Neuen Presse» zufolge.

Natürlich sei Steuerhinterziehung ein schweres Vergehen. Der Staat könne und dürfe Straftäter aber weder begünstigen noch sich strafbares Handeln zunutze machen, betonte Däke. «Das ist im Rahmen eines Rechtsstaates nicht zu rechtfertigen.»

Im Fall Liechtenstein seien die Dinge anders gewesen: Da habe der Bundesnachrichtendienst gekauft. «Im aktuellen Fall geht es darum, dass ein Straftäter der Bundesrepublik Deutschland direkt die Daten anbietet.

Es muss jetzt grundsätzlich die Frage gestellt werden, ob im Kampf gegen Steuerhinterziehung jedes Mittel Recht sein soll. Wir sind überzeugt, dass das nicht der Fall ist», befand Däke.

(dapd/weis)