Schweiz
Bundesrat blockiert Duvalier-Gelder
Der Bundesrat will nicht, dass die Duvalier-Gelder an den Clan des haitianischen Ex-Diktators ausbezahlt werden. Er hat deshalb beschlossen, die Gelder erneut zu blockieren. Der Bundesrat reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte zuvor festgehalten, es gebe keine Rechtsgrundlage, um die Duvalier-Gelder an Haiti zurückzuerstatten.
Der Bundesrat will nun die Rechtsgrundlage ändern. Die Regierung wolle verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz als Fluchtort für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte diene, teilte das Eidg. Aussendepartement (EDA) mit.
Bis Ende Monat wolle der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung schicken. Das neue Gesetz soll es erlauben, die Duvalier-Gelder zu beschlagnahmen.
Entscheid beim Parlament
Die Grundlagen für das Gesetz existieren bereits: Im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstosses von FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller wurde ein Entwurf erarbeitet, wie das EDA schreibt.
Der Bundesrat habe das EDA nun beauftragt, den Entwurf fertigzustellen. So könne sich das Parlament bald zu diesem Thema äussern und entscheiden, was mit den Duvalier-Geldern geschehen solle.
Fehlende Rechtsgrundlage
Das Bundesgericht hatte zuvor die Rückgabe der Duvalier-Gelder an Haiti verweigert. Nach Ansicht der Richter sind die Straftaten, die Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier vorgeworfen werden, verjährt.
Nach dem Willen des Bundesamts für Justiz hätte das Geld zum Wohle von Haitis Bevölkerung verwendet werden sollen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt.
Die dem Ex-Diktator Duvalier vorgeworfene Bildung einer kriminellen Organisation verjährt nach schweizerischem Strafrecht nach 15 Jahren. Von Duvaliers Sturz im Jahr 1986 an gerechnet trat die Verjährung 2001 ein. Das Rechtshilfegesuch Haitis aus dem Jahr 2008 hat das Bundesgericht darum abgelehnt.
Ball bei der Politik
Ob das Geld nun an die Duvaliers erstattet werden muss, geht aus dem Entscheid nicht hervor. Das Bundesgericht hatte in dem Verfahren keine Möglichkeit zu prüfen, ob für die Rückzahlung an Haiti eine andere Rechtsgrundlage existiert. Nach Medienberichten hatte Duvalier vor kurzem angeboten, die knapp 5 Millionen Franken Haiti für die Erdbebenopfer zur Verfügung zu stellen.
Das Lausanner Urteil fiel am 12. Januar - einen Tag vor dem verheerenden Erdbeben. Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre der Entscheid auch danach nicht anderes ausgefallen. Mit dem Ergebnis scheint aber selbst das Bundesgericht unzufrieden zu sein.
Das Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen sei wohl «zu streng, um solche Angelegenheiten zu regeln», heisst es in dem Urteil. Den schwarzen Peter wollen die höchsten Richter aber nicht in Lausanne behalten: Es sei am Gesetzgeber, für die Problematik eine geeignete Lösung zu finden, schreiben sie.
Langes Verfahren
Die seit dem Sturz von «Baby Doc» Duvalier im Jahr 1986 blockierten Vermögenswerte gehören angeblich der Mutter des Ex-Diktators. Weil in Haiti kein Strafverfahren eingeleitet worden war, lehnte die Schweiz deren Herausgabe 1991 und noch einmal 2002 ab.
Ein erneutes Rechtshilfegesuch Haitis hiess das Bundesamt für Justiz im Februar 2009 gut. Es vertrat die Auffassung, dass sich der Duvalier-Clan durch die systematische Veruntreuung öffentlicher Mittel grosse Einkünfte verschafft habe und damit als kriminelle Organisation gelte.
Strafverfahren in Haiti
Das Geld hätte zum Wohle der Bevölkerung verwendet werden sollen. Dagegen wehrte sich eine liechtensteinische Stiftung des Duvalier-Clans vor Bundesstrafgericht, jedoch vergebens. Dessen Urteil vom August hat das Bundesgericht nun aufgehoben.
In Haiti läuft inzwischen gegen Duvalier und seine Komplizen ein Strafverfahren. Ihnen wird vorgeworfen, über 100 Millionen Dollar unterschlagen zu haben. Der 59-jährige «Baby Doc», der 1971 von seinem Vater die Gewaltherrschaft über Haiti übernommen hatte, lebt heute im Pariser Exil.
(sda/ap/hesa)





