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Fall UBS: Abkommen mit USA kommt eventuell vors Parlament

Mittwoch, 27. Januar 2010, 13:07 Uhr, Aktualisiert 23:47 Uhr

Der Bundesrat will auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall UBS die Gespräche mit den USA fortsetzen. «Gegebenenfalls» soll das Abkommen mit den USA dem Parlament vorlegt werden. Die Grossbank zeigte sich zufrieden mit dem eingeschlagenen Weg aus der verfahrenen Situation.

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Bundesrat will mit USA verhandeln
Bild Das Logo der UBS und das Bundeshaus in Bern.
Der Bundesrat hat zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Stellung genommen. reuters

Für den Bundesrat kommt es nicht in Frage, die UBS das Problem selbst lösen zu lassen. Wer dies fordere, verkenne, dass es nicht allein um das Problem einer Bank gehe, sondern um einen Rechtskonflikt zwischen zwei Staaten, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien.

Verhandlungen mit US-Behörden

«Die früheren Verantwortlichen der UBS haben schwere Fehler gemacht», sagte Widmer-Schlumpf. Dies sei aber kein Grund dafür, die Bank nun sich selbst zu überlassen. Es gehe auch um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes.

Abkommen eventuell im Parlament

Der Bundesrat bereite sich darauf vor, dass er den Vertrag mit den USA durch das Parlament genehmigen lassen müsse, sagte Widmer-Schlumpf weiter. Ob der Vertrag dem Referendum unterstellt werden soll, müsse das Parlament entscheiden. Rein rechtlich sei dies nach Auffassung des Bundesrates nicht nötig. Das Parlament könne aber «aus politischen Gründen» anders entscheiden.

Abkommen möglicherweise ins Parlament

Von den USA verlangt der Bundesrat Auskunft zu den Selbstanzeigen. «Wir haben heute noch keinen Überblick», sagte Widmer Schlumpf. Der Bundesrat wolle wissen, wie sich diese Daten zusammensetzten und wie viele der über 10'000 Offenlegungen UBS-Kunden beträfen. Die grosse Masse der 4500 Fälle könne aber nicht in diesen Selbstanzeigen enthalten sei.

IRS: Abkommen einhalten

Die US-Steuerbehörde IRS erwartet nach dem Bundesratsentscheid nach wie vor, dass der Bundesrat die im Abkommen mit den USA festgelegten Bedingungen einhält.

Die USA hätten einen Vertrag mit der Schweizer Regierung, gemäss dem Informationen über amerikanische UBS-Kontobesitzer überreicht würden, teilte der Sprecher mit. Die IRS machte damit klar, dass auf eine gewisse Zahl von Kontodaten nicht verzichtet werde.

Auf die Frage, ob die IRS zu weiteren Verhandlungen mit der Schweiz bereit sei, ging der Sprecher nicht ein.

4450 Kundendaten

Mit dem Vergleich war vergangenen August der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der Grossbank UBS auf der einen und den USA auf der anderen Seite beigelegt. Darin wurde die Übergabe von Informationen über 4450 US-Bankkunden vereinbart.

Nun befand das Bundesverwaltungsgericht in einem Pilotentscheid, dass Amtshilfe wohl in einem Grossteil der Fälle nicht möglich ist.

UBS will an Lösung mitarbeiten

UBS-Verwaltungsrat Michel Demaré erklärte am Rande des WEF in Davos gegenüber SF, beim Steuerstreit handle es sich um ein politisches Problem. Dieses könne die UBS nicht alleine lösen.

In einer Stellungnahme zeigt sich die UBS zufrieden mit dem eingeschlagenen Weg aus der verfahrenen Situation. Die Grossbank begrüsst, dass der Bundesrat den Dialog mit den US-Behörden aufnimmt.

Die UBS-Führung werde «die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen», heisst es darin. Weiter werde die UBS wie bis anhin alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen.

(sf/agenturen/schj/bucf/muei)

Kommentare aktiv...

E. Hasler, Zürich

Verfasst am: 28.1.2010 20:41

@ U.Keller, 19:05

Da haben Sie natürlich recht. Diese... mehr

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O. toneatti, bern

Verfasst am: 28.1.2010 19:47

Die früheren UBS-Leute

haben schwere Fehler gemacht und die heutigen... mehr

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E. Wille, Rosenfeld

Verfasst am: 28.1.2010 19:28

Was man sich fragen muss

Frau Hasler, wieso Sie diesen Richterspruch als... mehr

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