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Initiative: Betroffene sollen Abtreibung selber bezahlen

Dienstag, 26. Januar 2010, 12:52 Uhr, Aktualisiert 27.01.2010, 11:27 Uhr

In der Schweiz sollen Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Ein überparteiliches Komitee um den Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn hat eine eidgenössische Volksinitiative mit dem Titel «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» lanciert.

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Bezahlte Abtreibung umstritten

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Wie die Initianten in Bern erklärten, richtet sich ihr Begehren nicht grundsätzlich gegen die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz. Eine Abtreibung sei jedoch keine Krankheit und gehöre deshalb auch nicht in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung, sagte Föhn.

Von «fragwürdigen Leistungen» entlasten

Der SVP-Politiker hatte im vergangenen Sommer bereits im Nationalrat eine Motion mit gleicher Zielsetzung eingereicht, war damit aber beim Bundesrat auf Ablehnung gestossen. Die Initiative sei deshalb nun ein weiteres Mittel, um den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung von «fragwürdigen Leistungen» zu entlasten. Dies sei notwendig, um den anhaltenden Kostenschub im Gesundheitswesen zu bremsen.

Konkret will die Initiative deshalb nun erreichen, dass Frauen, die eine Abtreibung vornehmen wollen, deren Kosten entweder über eine freiwillige Zusatzversicherung abdecken oder gleich selber bezahlen. Damit könne die Grundversicherung um 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. So werde niemand mehr gezwungen, über seine Grundversicherungsprämie auch die Kosten für den Abbruch einer Schwangerschaft mitzutragen, sagte Föhn.

Auch andere Leistungen im Visier

Gleichzeitig sollen mit der Initiative auch die Rechte der Eltern insofern gestärkt werden, als Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr ohne Wissen ihrer Eltern «zu einer Abtreibung gedrängt werden» könnten, erklärten die Initianten.

Eine ausnahmsweise Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung soll nur noch möglich sein, wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückgeht oder wenn eine ernsthafte Gefährdung des Lebens der Mutter besteht.

Dem Initiativkomitee gehören insgesamt 24 Mitglieder der SVP, CVP, EVP, EDU und FDP sowie drei parteiunabhängige Personen an. Das Präsidium bilden neben Föhn die Solothurner CVP-Nationalrätin Elvira Bader und die Genfer EVP-Politikerin Valerie Kasteler-Budde. Ob sich zu einem späteren Zeitpunkt auch ihre oder andere Parteien offiziell hinter das Volksbegehren stellen, ist laut Föhn zurzeit noch offen. Dies müsse sich erst noch zeigen.

Sollten die Initianten mit ihrem Begehren jedoch auf ein positives Echo stossen und die benötigten 100'000 Unterschriften rasch zusammenbringen, so wollen sie auch andere Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung ins Visier nehmen. Dazu gehörten dann beispielsweise Geschlechtsumwandlungen, nicht erforderliche Kaiserschnitte oder auch Schönheitsoperationen wie Brustvergrösserungen oder -verkleinerungen, wie Föhn sagte. Die Unterschriftensammlung für die nun lancierte Initiative» läuft bis am 26. Juli 2011.

Bild Weisse Pillen auf offener Handfläche
Auch die Abtreibungspille RU 486 soll nicht mehr automatisch von der Krankenkasse übernommen werden. keystone

Fristenlösung 2002 angenommen

Der Unterschriftenbogen trägt den Titel «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache». Die Bundesverfassung soll mit folgendem Satz ergänzt werden: «Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im
Obligatorium nicht eingeschlossen.»

(sda/ddp/gmue)

Kommentare aktiv...

F. Grossenbacher, Kaiseraugst

Verfasst am: 31.1.2010 22:43

Hallo Rückschritt

Warum dürfen die Frauen (trotz sogenannter... mehr

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C. Klein, Zürich

Verfasst am: 27.1.2010 22:12

Keine Abtreibungsdiskussion führen

Wir müssen hier keine Abtreibungsdiskussion... mehr

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S. Lamprecht, Eglisau

Verfasst am: 27.1.2010 20:43

Seid 2002 ca. 96000 Menschenleben..

Seid 2002 sind allein in der Schweiz ca. legal... mehr

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