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Angst vor Datenleck: Anwälte wollen UBS-Kundendaten wegschliessen

von Matthias Aebischer
Montag, 25. Januar 2010, 17:06 Uhr, Aktualisiert 19:11 Uhr

Am Freitag hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Piloturteil die Lieferung von UBS-Kundendaten an die USA gestoppt. Nun befürchten Anwälte betroffener UBS-Kunden, dass die Daten trotzdem mit Notrecht oder illegal zur US-Steuerbehörde gelangen könnten. Das Anwaltsbüro Rüd Winkler und Partner AG in Zürich will die Daten deshalb per Verfügung wegschliessen lassen.

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Andreas Rüd: «Unsere Klienten sind sehr besorgt»

Dies erklärte Anwalt Andreas Rüd gegenüber der «Tagesschau». Die Zürcher Anwälte Andreas Rüd und Dimitri Santoro betreuen rund 200 der 4450 UBS-Kunden, die ins Kreuzfeuer der US-Steuerbehörde geraten sind.

Bild US-Flagge vor UBS-Gebäude
Dimitri Santoro und Andreas Rüd befürchten, dass trotz des Gerichtsurteils UBS-Kundendaten an die USA geliefert werden könnten. (sf) sf

Noch am letzten Freitag nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts war die Freude bei den Anwälten und auch bei ihren Kunden gross. Doch was Andreas Rüd über dieses Wochenende von Politikern gehört und gelesen hat, stimmt ihn skeptisch. «Wir müssen davon ausgehen, dass wieder getrickst wird und die Daten erneut illegal von jemandem ausgehändigt werde.» Am ehesten vermuten Rüd und Santoro, dass die UBS selbst die Daten heraus gibt oder der Bundesrat Notrecht geltend macht.

Daten wegschliessen ist gar nicht so einfach

Damit kein voreiliger Entschluss gefasst werden kann, wollen die beiden Anwälte die Daten nun wegschliessen. Eine solche Wegschliessung von Daten ist jedoch gar nicht so einfach. Denn die Informationen über die 4450 UBS-Kunden haben locker auf einem USB-Stick Platz. «Wie oft diese bereits kopiert wurden, ist für uns deshalb schwierig abzuschätzen», sagt Dimitri Santoro im «Tagesschau»-Interview. «Wir haben bloss die Möglichkeit, allen die solche Daten haben die Weiterverbreitung via Verfügung zu verbieten.»

Viele Selbstanzeigen nützen nur dcer UBS

Durch den entstandenen Druck des Amtshilfeverfahrens haben sich in den letzten Monaten viele Amerikaner, welche Geld auf Schweizer Konten haben, selbst angezeigt. Gut möglich, dass die US-Zivilklage gegen die UBS bei genügend Selbstanzeigen zurückgezogen wird. «Das ist zwar gut für die UBS, nicht aber für unsere Kunden. Denn das Amtshilfeverfahren läuft weiter,» sagt Rüd. «Wir wollen einfach, dass der Rechtsweg eingehalten wird. Denn für ausländische Kunden, die Geld auf Schweizer Banken haben, sollen die selben Rechtskriterien gelten, wie für die Schweizer selbst.»

Kommentare aktiv...

M. Löhrer, St. Gallen

Verfasst am: 26.1.2010 0:10

das Risiko ...

wäre gebannt, wenn Merz und Haltiner (FINMA)... mehr

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H. Frühling, Bern

Verfasst am: 25.1.2010 22:46

Was Ihr alles in die Angst

eines einfachen Anwalts hinein interpretieren... [2]  mehr

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A. Kronenfrucht, Wald

Verfasst am: 25.1.2010 21:31

IRS hat keine rechtliche Grundlage

um von den US Bürgern eine Einkommensteuer zu... [3]  mehr

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