Inhalt

Politiker: UBS in den USA fallen lassen

Sonntag, 24. Januar 2010, 5:34 Uhr, Aktualisiert 18:15 Uhr

Bundesrat und Verwaltung sehen nur noch einen gangbaren Weg, um nach dem negativen Bundesverwaltungsgerichtsurteil den Vergleich mit den USA über die Herausgabe von UBS-Steuersünderdaten zu retten: Das Parlament muss den Staatsvertrag mit den USA nachträglich absegnen. Allerdings mehren sich auch politische Stimmen, die die UBS in den Vereinigten Staaten fallen lassen wollen.

Bild

Doch auch wenn das Parlament in der Frühlingssession den Staatsvertrag mit den USA im Nachhinein absegnet, steht von rechter Seite eine Referendumsdrohung im Raum.

«Um ein Referendum verhindern zu können, müsste zu Notrecht gegriffen werden», sagt Mark Stucki, Sprecher der Parlamentsdienste, der den Weg über das Parlament grundsätzlich als «rechtlich möglich» bezeichnet.

Steuerhinterziehung zum Delikt erklären

Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, zeigt auf, wie Bundesrat und Parlament aus dem rechtlichen Dilemma herausfinden. Das Parlament müsse Steuerhinterziehung zu einem Delikt erklären, das eine Datenherausgabe an die USA legitimiert: «Mehr braucht es nicht.» Der Bundesrat sei dagegen einfach nicht das zuständige Organ, um die Steuerhinterziehung dem Steuerbetrug gleichzustellen und damit das Bankgeheimnis auszuhebeln.

Bandli räumt ein, dass die Interpretation des Bundesrats schon «Hand und Fuss hat». Im Gegensatz zur Finma-Datenherausgabe, die klar illegal gewesen sei, handle es sich hier um eine juristisch heikle Frage.

Doch es formiert sich bereits eine breite Front aus SVP, FDP, SP und Grünen gegen eine notrechtliche Lösung über das Parlament, weiss das Blatt zu berichten.

«Die UBS in den USA fallen lassen können»

Stattdessen wollen immer mehr Politiker die UBS in den USA fallen lassen. «Wir müssen uns jetzt schleunigst darauf vorbereiten, dass wir die UBS in den USA fallen lassen können», sagt SVP-Stratege Christoph Blocher. «So lange wir das nicht tun, ist die Schweiz erpressbar», erklärte er der Zeitung.

Konkret woll Blocher, dass die von Bundesrat eingesetzte «too big to fail»-Expertengruppe jetzt schnell vorwärts macht und der UBS eine Holdingstruktur aufgezwungen wird, um die amerikanische Tochtergesellschaft nach einer Anklage durch die US-Steuerbehörden notfalls Konkurs gehen zu lassen: «Das ist für die Schweiz jetzt überlebenswichtig», so Blocher.

Auch Grünen-Nationalrat Daniel Vischer erklärte gegenüber «Sonntag: «Ich bin für die sofortige Aufspaltung der UBS und die Gründung einer Schweizer Auffanggesellschaft, damit nicht Vermögenswerte aus der Schweiz den UBS-Konkurs in den USA finanzieren.»

FDP-Nationalrat: «Das Risiko UBS entschärfen»

Und selbst FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann will «Sollbruchstellen» definieren, «vorbereitete Trennlinien, die im letzten Moment und höchster Not benutzt werden könnten». Die Vorgabe von Schneider-Ammann: «Der Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht müssen aufräumen und das Risiko UBS entscheidend entschärfen. Das bräuchte Mut, und den scheint einzig Nationalbankpräsident Philipp Hildebrandt zu haben.»

Den Weg über das Parlament für die Lösung des Problems kommt ausser an der CVP-Spitze für keine Partei in Frage. Gegenüber dem «Sonntag» sagt FDP-Chef Fulvio Pelli: «Den Weg über das Parlament zu wählen ist falsch. Das macht das Parlament auch nicht mit.» SVP-Fraktionschef Caspar Baader sagt: «Bei einer solchen Schlaumeierei machen wir nicht mit». Und Auch SP-Chef Levrat sagt: «Noch einmal Notrecht ist ausgeschlossen.»

Auf interne und externe Gutachten gestützt

Trotz der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht verteidigt Bundespräsidentin Doris Leuthard das Vorgehen der Landesregierung: «Der Bundesrat hat sich bei der Genehmigung des Abkommens auf interne wie externe Gutachten von renommierten Steuer- und Völkerrechtsexperten gestützt», erklärte die Volkswirtschaftsministerin dem «SonntagsBlick».

Man nehme zur Kenntnis, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Schluss kommen als die Spezialisten des Bundesrates.

Leuthard: Weitere Lösungswege prüfen

Zum weiteren Vorgehen erläuterte Leuthard: «Es ist zu prüfen, wie die Amtshilfeverfahren weitergeführt werden können. Es gibt nicht viele Beschwerden, denn die meisten der 4450 Kunden haben den Entscheid des Bundesrates akzeptiert.»

Das zuständige Justiz- und Polizeidepartement arbeitete jetzt Möglichkeiten aus, wie weiter vorgegangen werden solle, mit den Fällen, wo eine Beschwerde eingereicht wurde.

Funkstille zwischen Bern und Washington

Die US-Behörden gaben bisher keine inhaltliche Stellungnahme ab. Die Steuerbehörde IRS hatte am Freitagabend lediglich verlauten lassen, sie gehe weiterhin davon aus, dass die Schweiz den Vertrag erfülle.

Für den Fall, dass eine Partei die Bestimmungen des UBS-Abkommens nicht erfüllt, sieht Artikel 5 vor, dass die Gegenpartei sofortige Konsultationen verlangen kann, um die Erfüllung des Abkommens sicherzustellen. Auch eine Änderung des Vertrags ist durch schriftliche Vereinbarung der Parteien möglich.

(sf/agenturen/halp)

Kommentare aktiv...

B. seiler, pop

Verfasst am: 24.1.2010 20:59

was waere eigentlich geschehen,

wenn irgend eine andere firma mit kriminellen... mehr

Zustimmen — 12 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen — 1 Leser ist anderer Meinung.

Heiklen Inhalt melden antworten

A. Lund

Verfasst am: 24.1.2010 18:50

UBS U.S. am Ende heute!

UBS hat soeben fast 40 Milliarden Dollar an... mehr

Zustimmen — 3 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

N. horni, münchenstein

Verfasst am: 24.1.2010 17:09

ubs in amerika

wer in amerika handelt und seine firma an der... mehr

Zustimmen — 3 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.