UBS-Debakel
Dilemma um UBS-Daten: Die Diplomaten sollen’s richten
In rund 4450 Fällen sollte die Schweiz den USA Bankdaten von UBS-Kunden liefern. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag hat dies nun gestoppt. Seither gehen die Wogen hoch: Wie soll es weitergehen in Sachen UBS, und welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, das Dilemma zu lösen? Die «Tagesschau» hat dazu Experten befragt. Diese setzen auf Diplomatie.
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Der Bundesrat habe seine Kompetenzen überschritten, war das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen. Dies könnte er korrigieren, indem er das Abkommen mit den USA vom 19. August dem Parlament zur nachträglichen Absegnung vorlegt, sagte Christine Kaufmann, Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Universität Zürich, gegenüber der «Tagesschau».
Allerdings: Die bisherigen Stellungnahmen der Parteien lassen für den Bundesrat wenig Gutes erahnen. Die SVP etwa hat bereits mit einem Referendum gedroht.
Auch für Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, ist der Gang vors Parlament keine Lösung. Und das nicht nur, weil eine solche Vorlage es vermutlich schwierig hätte.
Kunz sieht auch juristische Probleme. Es sei durchaus möglich, dass im Fall der Bankdaten ein Rückwirkungsverbot zum Tragen komme. Das heisst: Selbst wenn das Parlament dem Abkommen zustimmen würde, dürften die Dossiers der Bankkunden nicht danach beurteilt werden.
«Notrecht ist keine Option»
Eine weitere – zumindest theoretisch – denkbare Lösung wäre die Auslieferung der Bankdaten mittels Notrecht. Christine Kaufmann steht dem allerdings skeptisch gegenüber: Aus rechtlicher Sicht liege ihrer Ansicht nach eindeutig keine Notsituation vor, sagte sie gegenüber der «Tagesschau»: «Notrecht kommt deshalb nicht in Frage.»
Dies sieht auch Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz so. Jetzt Notrecht anzuwenden, wäre ein «dummer Entscheid», sagte Kunz gegenüber der «Tagesschau»: «Man würde damit eine Verhandlungsposition aufgeben, die man sich ja ausgehandelt hat.»
Auch im Bundesrat dürfte Notrecht kaum zuoberst auf der Prioritätenliste stehen. Man könne nicht immer dieses Mittel anwenden, hatte Bundesrat Didier Burkhalter gegenüber Radio DRS erklärt.
Die Diplomatie soll’s richten
Kaufmann wie Kunz favorisieren den diplomatischen Weg, um das Dilemma um die UBS-Daten zu lösen – nicht zuletzt, weil das Abkommen zwischen den beiden Ländern Konsultationen sogar explizit vorsieht, wenn es Probleme gibt.
Kaufmann macht auf eine weitere Möglichkeit aufmerksam: Dass es nämlich gar kein Problem gibt. Es sei durchaus denkbar, dass die USA schon genügend Kundendaten hätten und das Abkommen damit bereits erfüllt sei.
Laut dem Abkommen wird die US-Zivilklage gegen die UBS auch zurückgezogen, sobald die USA Informationen, etwa durch Selbstanzeigen, zu 10‘000 nicht deklarierten UBS-Konten erhalten haben.
Nur: Mit Sicherheit weiss niemand, ob diese Zahl bereits erreicht ist. Die US-Steuerbehörden hatten im November die Zahl von 14'700 Selbstanzeigen offengelegt. Nicht mitgeteilt wurde, wie viele davon UBS-Kunden betreffen.
(sf/schl)
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M. hurni, Bern
Verfasst am: 26.1.2010 18:13
ich hoffe von ganzem herzen, dass
die diplomaten etwas ausrichten können; jedoch... mehr
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M. hurni, Bern
Verfasst am: 25.1.2010 13:01
die Angelegenheit ist sehr
sehr schwierig. Ich glaube nicht an die... mehr
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U. Keller, Klaeng
Verfasst am: 25.1.2010 11:18
Das Pockerspiel
Im Endeffekt hat die UBS den Staat missbraucht,... mehr
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