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Merz verteidigt die Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes

Samstag, 23. Januar 2010, 12:33 Uhr, Aktualisiert 24.01.2010, 18:25 Uhr

Finanzminister Hans-Rudolf Merz zeigt sich vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht überrascht. Das Vorgehen des Bundesrates sei notwendig gewesen. Nun müsse eben «die tatsächliche Situation des Finanzplatzes Schweiz mit der rechtlichen in Übereinstimmung gebracht» werden.

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Bundesrat Merz ist vom Gerichtsentscheid nicht überrascht

Das Urteil sei aus rechtsstaatlicher Sicht zu erwarten gewesen, sagte Bundesrat Merz gegenüber der «Tagesschau». Dennoch sei die beschlossene Herausgabe von UBS-Kundendaten an die US-Steuerbehörde im Vorfeld rechtlich nicht zu wenig abgeklärt worden.

Resultat richtig, Weg dahin teilweise illegal

Der Bundesrat habe den Auftrag gehabt, mit einer Reihe von Massnahmen den Finanzplatz Schweiz und die UBS zu stabilisieren. Vom Resultat her sei das kurzfristig gelungen. Die UBS bestehe noch, der Finanzplatz sei stabilisiert. Allerdings habe nun das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der beschrittene Weg teilweise rechtswidrig gewesen sei.

Mit weiteren Antworten will Merz bis nach einer Aussprache im Gesamtbundesrat warten. Konkrete Massnahmen seien zuerst in diesem Gremium zu diskutieren.

(sf/meru)

Kommentare aktiv...

B. seiler, pop

Verfasst am: 24.1.2010 6:15

die grosbanken

spielen ein uebles spiel mit dem schweizervolk,... mehr

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B. seiler, pop

Verfasst am: 24.1.2010 5:43

es kommt wie es kommen muss

wer sich nicht an die verfassung und gestz haelt... mehr

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B. Leser, Waubaubau

Verfasst am: 24.1.2010 1:03

Betreffend BR:

1. 2009: nicht vergessen 2: 2010: Nicht einlullen... mehr

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