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Unterschiedliche Reaktionen der Parteien

Freitag, 22. Januar 2010, 17:44 Uhr, Aktualisiert 23.01.2010, 0:47 Uhr

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der UBS-Affäre hat bei den Parteien unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Für die SP hat sich nun endgültig bestätig, dass in dieser Sache eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) dringend nötig ist. Die FDP sieht das Bankgeheimnis verstärkt und die SVP sieht grossen Klärungsbedarf. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte haben sich weiterhin gegen eine PUK ausgesprochen.

Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt werden, fordert die Partei in einem Communiqué. Der Entscheid zeige, dass die zögerliche Politik des Bundesrates und dessen «jahrelanges Festklammern an der künstlichen Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug» sich nun räche.

Bild Bundeshaus neben UBS-Logo.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat bei den Parteien gemischte Reaktionen ausgelöst. keystone

Nur mit einer echten Strategie hätte sich der «überstürzte Vertragsabschluss und damit das heutige Fiasko» vermeiden lassen. Zur Abklärung der ganzen Affäre sei die PUK das stärkste und einzig wirksame Instrument.

Bundesrat war transparent

Laut CVP ist das Urteil kein Grund für übertriebene Nervosität. Der vom Bundesrat unterzeichnete Staatsvertrag mit den USA basiere auf offiziellen und renommierten Rechtsgutachten, betonte die Partei in einer ersten Stellungnahme.

Der damalige Befreiungsschlag in der angespannten Lage habe es ermöglicht, dass nur 4450 Konten einem Amtshilfeverfahren unterworfen worden seien. Ein Amtshilfeverfahren gebe zudem den betroffenen Personen die Möglichkeit, eine allfällige Unschuld unter Beweis zu stellen und der Rechtsweg bleibe offen. Laut CVP war der Bundesrat transparent gegenüber den parlamentarischen Kommissionen.

FDP: USA soll Urteil akzeptieren

Das Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt nach Einschätzung der FDP den Rechtsstaat und das Bankkundengeheimnis. So habe das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass das Kriterium einer hohen Guthabensumme keinen dem Steuerbetrug ähnlichen Sachverhalt darstelle, konstatiert die Partei.

Die FDP erinnert zugleich, dass die USA in der Vereinbarung mit der Schweiz die Möglichkeit des Schweizer Rechtswegs ausdrücklich anerkannt hätten und erwartet somit von den USA als Rechtsstaat, dass sie das Urteil akzeptieren.

Das Urteil ist laut FDP von grosser Bedeutung für Kunden, welche oft seit Jahrzehnten Guthaben bei der UBS hatten. «Hier geht es um den Schutz des guten Glaubens von Kunden, welche oft seit Jahrzehnten Gelder in der Schweiz angelegt hatten.» Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird solche Tatbestände im Interesse der Steuerkorrektheit als amtshilfepflichtig regeln», wird Parteipräsident Fulvio Pelli zitiert.

Reaktionen von Parteien unterschiedlich

SVP: Rechtmässigkeit bereits zuvor angezweifelt

Die SVP fühlt sich durch den Entscheid bestätigt. Bereits im August hatte die Partei Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vergleichs zwischen der Schweiz und den USA gehegt.

Der Bundesrat habe nun erneut ein gravierendes Problem mit dem Rechtsstaat, sagte Sprecher Martin Baltisser. Was das betreffe, müsse die Regierung grundsätzlich über die Bücher. «Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden.»

Zu klären sei auch, ob die parlamentarische Untersuchungskommission, die in der UBS-Affäre ohnehin im Raum steht, auf diesen Sachverhalt ausgeweitet werden müsse. Um die genauen Konsequenzen zu erkennen, die der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes insbesondere auch auf die UBS habe, sei aber zunächst eine vertiefte Analyse des Urteils nötig.

GPK weiterhin gegen PUK

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte lehnten eine PUK weiterhin ab. Wie der Präsident der GPK des Ständerats Claude Janiak (SP/BS) sagte, war bei den GPK-Entscheiden das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht bekannt. Ob und wie das Urteil die GPK-Haltung beeinflussen wird, konnte Janiak nicht sagen.

IRS erwartet weiterhin Einhaltung

Die amerikanische Steuerbehörde IRS hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. «Wir hegen alle Erwartungen, dass die Schweizer Regierung die Bedingungen des Abkommen weiterhin einhält», sagte ein IRS-Sprecher der SDA. Allerdings habe die Behörde das Urteil noch nicht im Detail studiert.

(ap/sda/hesa)

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A. Lund

Verfasst am: 23.1.2010 12:07

Wir sind Liberale & die

"FDP erinnert zugleich, dass die... mehr

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