Schweiz
Bundesrat will UBS-Urteil nicht kommentieren
Der Bundesrat hat die neuerliche Rüge des Bundesverwaltungsgerichts nicht kommentiert. Durch seinen Sprecher André Simonazzi liess der Bundesrat lediglich verlauten, er nehme das Urteil zur Kenntnis.
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«Der Bundesrat hat sich bei der Genehmigung des UBS-Abkommens auf verschiedene Expertengutachten gestützt», sagte Simonazzi weiter. Und: «Der Bundesrat wird am kommenden Mittwoch aufgrund einer ersten Analyse des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) das weitere Vorgehen besprechen.»
Für das Dossier ist der Gesamtbundesrat zuständig, doch hat das EJPD die Federführung. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wollte sich aber nicht dazu äussern.
Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Bundespräsidentin Doris Leuthard wollten keinen Kommentar abgeben. Dagegen stellte das Bundesamt für Justiz noch für Freitagnachmittag eine Stellungnahme in Aussicht.
Finma stand schon in der Kritik
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) gab keine Stellungnahme ab. Die Behörde war ihrerseits vor kurzem in einer ähnlichen Sache gerüffelt worden: Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts hatte die FINMA rund 300 UBS-Kontodaten von mutmasslichen Steuersündern widerrechtlich an die US-Behörden übermittelt. Die FINMA zog das Urteil weiter.
Bankiervereinigung will Urteil analysieren
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt vom Entscheid Kenntnis, wie es hiess. Sie kenne die genauen Begründungen nicht und müsse das Urteil erst noch analysieren.
Nicht spekulieren will die Organisation über mögliche Folgen des Urteils auf das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom vergangenen August. Wichtig sei, dass wie vereinbart rechtsstaatliche Verfahren eingehalten wurden und ein Schweizer Gericht ein abschliessendes Urteil fällen konnte.
Keine inhaltliche Stellungnahme der UBS
Die UBS hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, ohne diesen zu kommentieren. «Die Schweizer Regierung hat bekanntgegeben, dass sie
eine Lagebeurteilung vornehmen werde, um zu entscheiden, auf welche Art und Weise die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA sichergestellt werden kann», heisst es in einer Mitteilung.
(sda/hesa)
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