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Geldregen für US-Wahlkämpfer: Verbot aufgehoben
In den USA können Unternehmen und Gewerkschaften künftig stärker als bisher Einfluss auf den Wahlkampf nehmen. Der Oberste Gerichtshof hob ein Jahrzehnte altes Verbot jeglicher Wahlkampfwerbung von Firmen auf. Präsident Barack Obama kritisierte das Urteil und kündigte Gegenmassnahmen im Kongress an.
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Die Entscheidung öffne «Geldern von Interessenorganisationen in unserer Politik» Tür und Tor, kritisierte Obama.
Der Supreme Court entschied mit fünf gegen vier Stimmen, dass Firmen die Kandidaten für Präsidentschafts- und Kongresswahlen mit eigenen Anzeigenkampagnen finanziell unterstützen dürfen. Direkte Spenden sind ihnen und Gewerkschaften aber weiterhin nicht erlaubt.
Gefahr für «Integrität gewählter Institutionen»
Kritiker der bislang geltenden Regelung hatten argumentiert, das Verbot schränke die Meinungsfreiheit ein und sei daher nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Dieser Auffassung folgte das Gericht mehrheitlich.
Richter Anthony Kennedy sprach in der Entscheidung von einer langjährigen umfangreichen Zensur. Richter Paul Stevens, der gegen eine Aufhebung des Verbots gestimmt hatte, sah dagegen landesweit «die Integrität gewählter Institutionen» in Gefahr.
Flut von Lobby-Geldern befürchtet
Befürworter der bisherigen Gesetze befürchten nun bereits vor den Kongresswahlen im November eine Flut an Geldern von Unternehmen und Gewerkschaften für den Wahlkampf. Nicht betroffen von der Entscheidung sind sogenannte politische Aktionskomitees, über die Firmen und Gewerkschaften direkt Kandidaten finanziell unterstützen können.
Traditionell unterstützen Gewerkschaften eher die demokratische Partei, Unternehmen stehen eher auf der Seite der Republikaner.
Kritischer Hillary-Clinton-Film als Auslöser
Auslöser des Gerichtsentscheids war ein kritischer Film der konservativen Gruppe Citizens United zur Präsidentschaftsbewerbung von Hillary Clinton im Jahr 2008. Citizens United wollte den 90 Minuten langen Beitrag während des Wahlkampfs über video-on-demand im Kabelfernsehen verbreiten und dafür Werbespots schalten. Bundesgerichte entschieden jedoch, dass er einer ausführlichen Wahlkampfwerbung gleichkomme.
Der Film wurde schliesslich unter Umgehung der bisherigen Gesetze über das Internet beworben, als DVD verkauft und in einigen Kinos gezeigt.
(apn/halp)
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T. B., B.
Verfasst am: 22.1.2010 9:00
Wir wissen gar nicht wie gut es uns "noch" geht
Zum Glück sind wir noch nicht so weit. Und wieso... [1] mehr
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P. Peyrot, St, Gallen
Verfasst am: 22.1.2010 8:35
Es gibt.......
Die Verwirtschaftlichung der Politik....des... [1] mehr
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C. Kindler, Zürich
Verfasst am: 22.1.2010 8:32
Logische Entwicklung
Der neoliberale Gott Privatisierung dehnt sich... mehr
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