Schweiz
Zürcher Kantonsrat erklärt «Sterbetourismus»-Initiative für gültig
Der Zürcher Kantonsrat hat eine Volksinitiative der EDU zum Sterbetourismus für gültig erklärt, die in den Augen der Regierung gegen das Bundesrecht verstösst. Auf dem Weg zu einer Volksabstimmung im Herbst hat die Initiative eine weitere parlamentarische Hürde überwunden.
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Das Begehren der EDU verlangt, dass jegliche Beihilfe zum Selbstmord verboten wird, sofern die sterbewillige Person nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton gelebt hat. Die Initianten wollen mit ihrer Initiative dem Sterbetourismus einen Riegel schieben.
Für die Ungültigkeitserklärung hätte es Zweidrittelsmehrheit des Parlaments gerbraucht. Es waren dann aber nur 98 Ratsmitglieder, statt der nötigen 114 Stimmen, die dem Antrag der Regierung folgten. Neben der EDU und der EVP war es vor allem auch die SVP, welche wollte, dass das Volk über das Begehren abstimmen soll. Deren Stimmen gaben denn auch den Ausschlag für die Gültigkeitserklärung.
SP, Grüne, GLP und CVP waren sich einig, dass man dem Volk nicht eine Initiative vorlegen dürfe, die gegen Bundesrecht verstösst.
Gemäss Bundesgesetz ist Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nur dann nicht erlaubt, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Die abschliessende Regelung im Bundesrecht lasse dem Kanton keinen Spielraum für abweichende Regelungen, sagte der Zürcher Justizdirektor Markus Notter (SP).
Zudem würde die in der Initiative geforderte Regelung auch Personen aus anderen Schweizer Kantonen von einer begleiteten Selbsttötung im Kanton Zürich ausschliessen. «Dies wiederum würde gegen das Gleichheitsgebot in der Bundesverfassung verstossen», sagte er.
Die Initiative geht nun zurück an den Regierungsrat zur inhaltlichen Prüfung, denn Volksinitiativen werden nach ihrer Einreichung nur formell geprüft. Die Regierung wird dem Rat voraussichtlich beantragen, das Begehren auch inhaltlich abzulehnen.
Der Entscheid eines Kantonsparlaments kann auch noch vor dem Bundesgericht angefochten werden. Christian Zünd, Sprecher der Zürcher Justizdirektion, geht davon aus, dass dies auch geschehen wird.
«Ist dies nicht der Fall, wären wir gezwungen, diese gegen Bundesrecht verstossende Initiative dem Volk vorzulegen.» Falls dies der Fall sein sollte, gelangt sie im Herbst vors Zürcher Stimmvolk.
(sda/rufi)
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C. Klein, Zürich
Verfasst am: 11.1.2010 20:58
Was wollt ihr den Leuten noch alles vorschreiben?
Wie weit sind wir mit den Verboten schon... mehr
Zustimmen — 8 Leser sind auch dieser Meinung.
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R. Aeschlimann
Verfasst am: 11.1.2010 15:59
Selbstmord ist freiwillig
Wenn sich jemand umbedingt selbst töten... mehr
Zustimmen — 15 Leser sind auch dieser Meinung.
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