Schweiz
Der Streit der UBS mit den US-Steuerbehörden
Seit anderthalb Jahren streitet die Grossbank UBS mit den US-Steuerbehörden über die Freigabe von Daten möglicher amerikanischer Steuersünder. Im August einigte man sich auf einen Vergleich. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die im Februar 2009 verfügte Herausgabe von 250 UBS-Kundendaten an die US-Steuerbehörde sei rechtswidrig gewesen. Hier eine Chronik der Ereignisse.
Bild
Artikel bewerten
Artikel teilen
Ende April 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein. Der Leiter des US-Vermögensverwaltungsgeschäfts, Martin Liechti, wird in den USA bis August als Zeuge festgehalten.
6. Juni 2008: Die USA ersuchen die Schweiz in Sachen UBS um Zusammenarbeit. Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20'000 Amerikanern.
19. Juni 2008: Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesgericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.
17. Juli 2008: Die UBS entschuldigt sich vor einem US- Senatsausschuss für Fehlverhalten in den USA.
12. November 2008: Der Chef des UBS Global Wealth Management & Business Banking, Raoul Weil, wird in Abwesenheit von einem Gericht in Florida wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt.
18./22. Februar 2009: Die UBS zahlt 780 Mio. Dollar an die US- Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt die Daten von rund 250 Kunden aus. Die US-Behörden fordern aber die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden-Daten, was die UBS ablehnt.
4. März 2009: Der UBS-Manager Mark Branson wehrt sich im Namen der Grossbank vor einem US-Senatsausschuss gegen die Herausgabe weiterer Kundendaten.
13. März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage ausgebaut.
25. April 2009: Bundespräsident Hans-Rudolf Merz trifft US- Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.
19. Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen.
30. Juni 2009: Das US-Justizministerium hält die Klage gegen die UBS aufrecht und weist den Antrag der UBS und der Schweizer Regierung auf Abweisung zurück. Die UBS sperrt Konten von US-Kunden, die der Aufforderung, die Bankbeziehung in US-registrierte Einheiten zu transferieren oder aufzulösen, nicht nachgekommen sind.
8. Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.
28. Juli 2009: Ein US-Kunde der UBS bekennt sich vor einem Bundesgericht in Fort Lauderdale der Steuerhinterziehung via Schweizer Konten für schuldig. Ausserdem habe er einen Schweizer Beamten für Hilfe zur Vertuschung des Betruges bestochen.
31. Juli 2009: Die Prozessparteien einigen sich darauf, die Streitigkeiten mit einem Vergleich beizulegen.
19. August 2009: Im Streit zwischen der UBS und der US- Steuerbehörde unterzeichnen die Schweiz und die USA einen Vergleich. Danach muss die Schweiz Informationen von 4450 Konten an die USA ausliefern (und nicht 52'000).
Ende Sept./Anfang Okt. 2009: Weitere Amerikaner, darunter der ehemalige Boeing-Manager Roberto Cittadini, bekennen sich der Steuerhinterziehung via UBS und andere Schweizer Banken für schuldig.
27. Okt. 2009: Robert McCann wird neuer UBS-Chef für das amerikanische Vermögensverwaltungsgeschäft.
17. Nov. 2009: Das Bundesamt für Justiz und die Eidg. Steuerverwaltung geben Details zum Vergleich UBS-USA bekannt. Die UBS liefert Kontodaten von mutmasslichen US-Steuerbetrügern an die US-Steuerbehörden aus, wenn sie mehr als 250'000 Fr. besitzen und betrügerisches Verhalten zur Täuschung der Steuerbehörden begangen haben, wie es im Anhang heisst.
Mitte Dezember 2009: Mehrere UBS-Kunden aus den USA reichen beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen die Herausgabe ihrer Kundendaten an die US-Steuerbehörde ein.
8. Jan. 2010: Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde eines amerikanischen Kunden der UBS gut: Die von der FINMA verfügte Herausgabe von UBS-Kundendaten war rechtswidrig.
(sda/meru)
Meldungen im Tagesverlauf
- Brandkatastrophe in Katar: Mindestens 19 Tote
- Shaqiri erneut «Spieler des Jahres»
- Elvis-Grabstätte kommt unter den Hammer
- Ungefährdeter Sieg für die Ukraine
- Saudi-Arabien: «Schlampe» wegen lackierter Fingernägel
- Fukushima-Strahlung in Thunfischen vor USA
- SP könnte Steuerabkommen kippen
- Golden Gate Bridge im Lichterregen
- Annan ist schockiert über Massaker in Syrien
- Bankia stürzt ab – Madrilenische Börse ebenfalls
- Wacker Thun verpasst Titel knapp
- 18 Milliarden Euro Hilfen für griechische Banken
- Sion verbleibt in der Super League
- Zwei Tote bei Absturz von Schweizer Flugzeug in Deutschland
- «Solar Impulse» bleibt vorläufig in Madrid
- ISS-Bewohner packen den Drachen aus


Auch die Migros will Nespresso Konkurrenz machen
Zwei Tote bei Absturz von Schweizer Flugzeug in Deutschland
Saudi-Arabien: «Schlampe» wegen lackierter Fingernägel
Golden Gate Bridge im Lichterregen
Brandkatastrophe in Katar: Mindestens 19 Tote
Elvis-Grabstätte kommt unter den Hammer
Fukushima-Strahlung in Thunfischen vor USA
EU-Sondergipfel im Zeichen des Wachstums
Levrat lehnt Steuerabkommen ab
Facebook-Foto verleitet Räuber zu Überfall
Bankia und Katalonien am Bettelstab
Steinbrück: Abkommen mit der Schweiz begünstigt Steuerbetrüger
Jetzt sorgen Militärvelos für rote Köpfe
Ägypten: «Der schlimmste denkbare Albtraum ist eingetroffen»
Jeder zehnte Velofahrer ab 1. Juni nicht versichert


















