Schweiz
SBB darf Graufahrer wie Schwarzfahrer büssen
Wer in SBB-Zügen mit Selbstkontrolle mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse erwischt wird, muss laut Bundesverwaltungsgericht den vollen Schwarzfahrerzuschlag zahlen. Mit seinem Urteil hat das Gericht der SBB in ihrem Streit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) teilweise Recht gegeben.
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Die SBB hatte von einem Reisenden, der Anfang 2009 in einer S-Bahn mit Selbstkontrolle mit seinem 2.-Klass-Billet in der ersten Klasse unterwegs war, den Schwarzfahrerzuschlag von 80 Franken verlangt.
Das BAV gab dem Mann auf seine Beschwerde hin Recht. Es kam zum Schluss, dass die SBB von solchen Graufahrern nicht den gleichen Zuschlag verlangen dürfe wie von Reisenden ganz ohne Ticket. In solchen Fällen sei der Zuschlag deshalb individuell nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall zu erheben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aber entschieden, dass die SBB von Graufahrern den vollen 80-Franken-Zuschlag verlangen darf. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Gestützt hat das Gericht hingegen die Forderung des BAV, dass die SBB von Schwarzfahrern neben dem Zuschlag künftig auch den Fahrpreis zu erheben hat. Der bisherige Verzicht führe dazu, dass Graufahrer, die ja immerhin einen Teil der Fahrkosten bezahlt hätten, gesamthaft mehr bezahlen müssten als Schwarzfahrer ganz ohne Billett.
Das verletze in stossender Weise den Gerechtigkeitsgedanken. Laut Gericht ist den SBB allerdings zuzugestehen, den Fahrpreis mit einer vereinfachten Regelung nachzufordern. Denkbar sei etwa eine Fahrpreiserhöhung ab Kontrolle oder die Einforderung eines für Selbstkontrollstrecken geltenden Pauschaltarifs.
Graufahrern wäre dabei der bezahlte Teilbetrag anzurechnen. Wie die SBB das Problem letztlich lösen wolle, sei aber ihre Sache. Das Fahren ohne gültiges Billett in SBB-Zügen mit Selbstkontrolle kostet aktuell beim ersten Mal 80 Franken, beim zweiten 120 Franken und in weiteren Fällen 150 Franken.
Laut dem Entscheid ist das pauschalisierte Zuschlagssystem der SBB mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar. Das Gericht schliesst sich der Ansicht der SBB an, dass eine individuelle Festlegung des Einnahmenausfalls nicht praktikabel wäre.
Ein differenziertes Zuschlags-System hätte zur Folge, dass mit erheblichem Aufwand in jedem Einzelfall abgeklärt werden müsste, ob bereits ein Fahrpreis bezahlt worden sei oder nicht und wenn ja, welcher.
Dies würde zu Verzögerungen bei den Kontrollen und damit zu einer Verteuerung des Kontrollsystems führen, sowie die nachträgliche Rechnungsstellung erschweren. Gemäss dem Urteil steht zudem fest, dass der tatsächliche Kontrollaufwand der SBB den Zuschlag von 80 Franken sogar bei weitem übersteigt.
(sda/bers)
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C. W., bern
Verfasst am: 24.12.2009 2:23
Nachtrag ..
Wie lange wollen wir uns dass eigentlich noch... [1] mehr
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C. W., bern
Verfasst am: 24.12.2009 2:06
Nachtrag..
Übrigens , bin ich ein Mensch mit dem man... mehr
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C. W., bern
Verfasst am: 24.12.2009 1:57
Vortsetzung :..
Ich habe übrigens , ein Monats-Generalabo!! Ich... [2] mehr
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