Wirtschaft
Keine Vertragsfallen mehr im Internet
Unwissentlich abgeschlossene SMS-Abonnemente gehören ab 1. Januar 2010 in der Schweiz der Vergangenheit an. Abonnemente müssen neu via Handy rückbestätigt werden – die Aufführung im Kleingedruckten der Webseite reicht ab nächstem Jahr nicht mehr aus. Zudem müssen Handy-Nutzer neu über die hohen Ausland-Tarife informiert werden.
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Mit diesen Neuerungen haben die Schweizer Konsumentenorganisationen ein Problem gelöst, das ganz oben auf ihrer «To-Do-Liste» stand. Dies schreiben die Organisationen asci, FRC und SKS in einer Mitteilung.
Wer beispielsweise auf Erotik-, Horoskop- oder Chat-Webseiten ein teures Abo löst, erhält ab 2010 alle Vertragsbedingungen auch auf das Handy geschickt. Dort muss er bestätigen, dass er mit dem Kauf des Abos einverstanden ist. Das Risiko einer versteckten Kostenfalle wird somit minimiert.
Weiter müssen Mobilfunkanbieter ihre Kunden über die hohen Roaming-Gebühren informieren. Ab dem 1. Juli gilt zudem die Informationspflicht über die maximal anfallenden Kosten, sobald sich der Kunde ins Ausland begibt. Dies kann per SMS erfolgen.
Wer dennoch Probleme hat mit unerwünschten Handy-Verträgen oder aussergewöhnlich hohen Telefonrechnungen, kann sich an die Schlichtungsstelle «Ombudscom» wenden. Neu müssen Mobilfunkanbieter auf jeder Rechnung oder bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte auf die Existenz der «Ombudscom» hinweisen.
Die Konsumentenorganisationen erklären weiter, sie seien sehr erfreut über diese Neuerungen. Der Schutz der Konsumenten erhöhe sich dadurch signifikant.
Allerdings bleibe ein Ärgernis: Zwar müssen Mobilfunkanbieter neu über die hohen Roaming-Tarife orientieren. Die EU gehe aber noch einen Schritt weiter – dort seien die Tarife gleich gesenkt worden. Dies wollen die Konsumentenorganisationen mit der Revision des Fernmeldegesetztes in Zukunft ebenfalls erreichen.
(sf/gern)
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M. hurni, Bern
Verfasst am: 22.12.2009 19:31
das ist ganz toll
was die EU da fertig gebracht hat; es macht mir... mehr
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