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Klimakonferenz

Die Kernpunkte der Vereinbarung von Kopenhagen

Samstag, 19. Dezember 2009, 12:30 Uhr

Die Teilnehmer des Weltklimagipfels haben dem mühsam ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Die Vereinbarung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Punkte der «Kopenhagen-Vereinbarung».

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Langfristige Ziele: Der weltweite Ausstoss klimaschädigender Gase muss drastisch gesenkt werden. Die Emissionen sollen soweit gedrosselt werden, dass die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius beschränkt bleibt.

Rechtliche Bindung: Im Schlussentwurf für das Abkommen fehlt das zuvor noch genannte Ziel, im kommenden Jahr ein rechtlich verbindliches Klima-Abkommen zu verabschieden. Daran hat vor allem die Europäische Union heftige Kritik geübt.

Finanzhilfe für ärmere Länder: Die Industrieländer sollen bis 2020 gemeinsam jährliche Hilfen in Höhe von 100 Milliarden Dollar für die Entwicklungsländer aufbringen. Als besonders bedürftig werden die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselstaaten und afrikanische Staaten eingestuft. Zusätzlich zum langfristigen Ziel haben die EU, die USA und Japan Hilfen für die Jahre 2010 bis 2012 in Aussicht gestellt: die EU 10,6 Milliarden, die USA 3,6 Milliarden und Japan 11 Milliarden Dollar.

Emissionsbeschränkungen: Die Ziele sind nicht bindend. Der im Abkommen fixierte Stand der Bemühungen reicht von "in Erwägung" bei den USA bis hin zu "zur Gesetzgebung angenommen" für die EU.

Überprüfung: Die Überprüfung der Klimaschutzbemühungen war einer der grössten Streitpunkte, vor allem weil China sich gegen internationale Kontrollen sperrte. Nach der Vereinbarung müssen Schwellenländer ihre Massnahmen überprüfen und die Ergebnisse alle zwei Jahre den Vereinten Nationen mitteilen. Einige internationale Kontrollen sind vorgesehen, um westliche Transparenz-Standards zu erfüllen. Die Souveränität der einzelnen Länder soll aber respektiert werden.

(sda/sprm)

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O. stern, buchs

Verfasst am: 19.12.2009 15:11

nur blüde Europäer

mit CH und NOR passen ihr Recht an. Rest nicht.... mehr

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