Inhalt

Ratlosigkeit in Strassburg nach Minarett-Verbot

Dienstag, 1. Dezember 2009, 17:01 Uhr, Aktualisiert 17:52 Uhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich noch nie mit einem Fall wie dem Schweizer Minarett-Entscheid befassen müssen. Das Gericht habe noch nie über das Ergebnis einer Volksabstimmung eines Landes urteilen müssen, erklärte der Gerichtspräsident Jean-Paul Costa gegenüber der «Tagesschau». Dass dieser Fall jetzt eintreten könnte, stellt ihn vor ganz neue Fragen.

Bild

Artikel bewerten

  • Durchschnittliche Bewertung: 4
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Artikel teilen

Die Diskussion um die Minarette in der Schweiz ist nach dem Abstimmungsresultat vom Sonntag noch lange nicht vom Tisch. Jetzt meldet sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu Wort. Laut Jean-Paul Costa bestehe die Möglichkeit, dass Gegner der Initiative den Verfassungsartikel in Strassburg anfechten könnten. Dies mit der Begründung, sie würden sich in ihrem Grundrecht der Religionsfreiheit eingeschränkt fühlen.

Damit gelangte ein völlig neuer Fall vor das oberste Europäische Gericht: Es müsste über den Ausgang einer demokratischen Entscheidung urteilen. Und damit stellt sich die Frage, welche Legitimation für eine solche Beschwerde nötig wäre. «Genügt es, wenn der Beschwerdeführer einfach mit dem Ausgang der Volksabstimmung unzufrieden ist», fragt sich auch Gerichtspräsident Jean-Paul Costa, «oder muss dieser vom Volksentscheid persönlich betroffen sein?»

Hinzu kommt laut Costa auch das Problem des Beschwerdewegs. Normalerweise muss man, wenn man am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde einreicht, alle Rechtsmittel im jeweiligen Land ausgeschöpft haben. Im Schweizer Minarett-Fall hat das Volk entschieden. Volksentscheide können vor dem Bundesgericht aber nicht angefochten werden. Somit wäre der direkte Gang nach Strassburg nötig – was wiederum ein Novum darstellen würde.

«Ich stelle mir im Moment mehr Fragen, als ich Antworten habe», gibt sich Jean-Paul Costa ratlos. Klar sei aber, dass immer mehr religiöse Anliegen vor dem Menschenrechtsgerichthof landen würden. Wie es mit den Schweizer Minaretten weitergeht, ist vorerst noch offen. Bis dahin hat auch Strassburg Zeit, die nötigen Antworten zu finden.

(sf/gern)

Kommentare aktiv...

R. Lüthi

Verfasst am: 6.12.2009 3:14

Religionsfreiheit

Der Artikel 9. der europäischen... mehr

Zustimmen — 3 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

A. Nussbaumer

Verfasst am: 5.12.2009 10:52

Endlich

Endlich ist etwas geschehen, das die abgehobene... mehr

Zustimmen — 5 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

M. FITIM, GRENCHEN

Verfasst am: 5.12.2009 0:10

DEMOKRATIE

Dieses so leichtes wort mit 10 buchstaben schwer... mehr

Zustimmen — 6 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.