Schweiz
Langenthaler Minarett «schwankt»
Ob in Langenthal dereinst ein Minarett das Gebetshaus der islamischen Gemeinschaft ziert, ist seit Sonntag offener denn je. Nach der Annahme der Anti-Minarett-Initiative stehen viele Fragen im Raum. Der bereits jahrelange Rechtsstreit droht noch länger zu werden.
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- 29.11.06: Keine Gebetsrufe von Minarett in Langenthal
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Der bereits jahrelange Rechtsstreit droht noch länger zu werden. Wenn nötig, will die Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal ihren Fall via Verwaltungs- und Bundesgericht bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen. «Das kann Jahre dauern», sagte der Anwalt der Glaubensgemeinschaft, Daniel Kettiger.
Für Kettiger ist denn auch noch nicht gesagt, dass der Anti-Minarett-Artikel auf das hängige Langenthaler Projekt anwendbar ist. Dieser widerspreche dem bernischen Baugesetz, wonach Baugesuche nach der Rechtslage zu beruteilen seien, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuches galten. Im Fall Langenthal heisst das im Jahr 2006.
Anders sieht dies Rainer Schweizer, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität St. Gallen. Die Behörden müssten auch in hängigen Bewilligungsverfahren den neuen Artikel anwenden, sagte er in einem Interview mit der «Berner Zeitung». Die Behörden dürften die hängigen Gesuche nicht bewilligen.
Auch beim Kanton Bern ist man der Ansicht, dass das Abstimmungsergebnis das Verfahren beeinflusst, wie Mathias Spack vom Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion im Regionaljournal von Schweizer Radio DRS sagte. Nähere Angaben, wie sich dieser Einfluss manifestiert, konnte Spack nicht machen.
Bereits seit drei Jahren kämpfen die Langenthaler Muslime auf dem Rechtsweg für ihr Minarett. Die Stadt Langenthal hat bereits zweimal in ihrem Sinn entschieden. Zweimal wurde dagegen aber Beschwerde erhoben. Die zweite ist derzeit noch beim Kanton Bern, genauer bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, hängig.
Eine weitere Beschwerde zu einem Teilaspekt ist vor Verwaltungsgericht hängig. Das Verfahren beim Kanton ruht derzeit, bis das Verwaltungsgericht seinen Entscheid gefällt hat. Sollte der Kanton gegen das Langenthaler Minarett entscheiden, will die Glaubensgemeinschaft laut Kettiger den Fall vor das bernische Verwaltungsgericht und weiter ans Bundesgericht ziehen. Von dort würden die Muslime dann an den Europäischen Menschengerichtshof gelangen.
Laut Schweizer könnte eine islamische Gruppe vor dem Menschengerichtshof mit dem Artikel der Glaubensfreiheit und und mit dem Diskriminierungsverbot argumentieren. Dieses verbiete im Zusammenhang mit Bauten von Religionsgemeinschaften die Ungleichbehandlung.
(sda/halp)
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U. Keller, Klaeng
Verfasst am: 2.12.2009 20:13
keine Chance
Die demokratischen Mehrheitsbeschlüsse eines... mehr
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P. Schlemihl, Bern
Verfasst am: 1.12.2009 1:00
Umsetzung der Initiative nicht möglich!
Spätestens der Europäische Gerichtshof für... mehr
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R. Aeschlimann
Verfasst am: 30.11.2009 18:36
Man muss nicht zu allem etwas sagen
Dieses Minnaret kommt oder kommt nicht .
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