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International

Legalität des Minarett-Verbots zweifelhaft

Montag, 30. November 2009, 16:35 Uhr

Die UNO untersucht, ob das vom Schweizer Stimmvolk verabschiedete Minarett-Verbot mit internationalem Recht vereinbar ist. Experten seien daran, den Fall zu prüfen, sagte ein Sprecher des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Auch Schweizer Experten erwarten einen Rechtsstreit.

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Die UNO werde zum Entscheid des Schweizer Souveräns Stellung nehmen, sagte der Sprecher, ohne den genauen Zeitpunkt zu nennen. Schon während der Abstimmungskampagne hatten UNO-Experten die Bundesbehörden mehrfach vor dem diskriminierenden Charakter eines Minarett-Verbots gewarnt.

Ein Komitee des UNO-Menschenrechtsrats hatte am 30. Oktober scharfe Kritik an der Initiative und der «diskriminierenden Plakatkampagne» geübt. UNO-Experte Nigel Rodley rügte auch die «zwiespältige Haltung» der Schweizer Regierung. Zwar habe der Bundesrat anerkannt, dass die Initiative nicht nur die Schweizer Verfassung, sondern auch den UNO-Pakt verletze, dennoch habe er die Initiative zugelassen und dem Parlament nicht empfohlen, diese für ungültig zu erklären, kritisierte Rodley.

Auch Schweizer Rechtsexperten fürchten einen drohenden Streit um das Minarett-Verbot. Der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin rechnet damit, dass die Schweiz schliesslich das Minarett-Verbot aufheben wird. «Wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten», zeigte sich der Experte für Völkerrecht überzeugt.

Ähnlich argumentierte der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer in einem Interview mit der «Berner Zeitung». Falls Schweizer Muslime vom Europäischen Menschenrechtsgericht Recht bekämen, würde die Schweiz den Verbotsartikel «ziemlich sicher nicht mehr anwenden», sagte er.

Völkerrechtsprofessor Kälin geht davon aus, dass das Minarett- Verbot in der Schweiz vor Gericht angefochten wird. Und falls die Schweizer Instanzen das Minarett-Verbot nicht zu Fall brächten, sei eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich, erklärte er.

Falls eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in Strassburg durchkomme und die Schweiz sich nicht an das Urteil halte, gerate sie unter massiven politischen Druck, prognostizierte Kälin.

Dann gebe es grundsätzlich drei Möglichkeiten: «Entweder entscheidet sich die Schweiz zu einem Rechtsbruch, kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention oder sie hebt das Minarett-Verbot auf», legte Kälin dar.

Ein Rechtsbruch würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz untergraben, warnte der Rechtsprofessor. Die äusserste Sanktion bei einem Rechtsbruch sei der Ausschluss aus dem Europarat. Damit sei aber beim Minarett-Verbot nicht zu rechnen.

Um das an der Urne beschlossene Minarett-Verbot aufzuheben, sei entweder ein Entscheid des Bundesgerichtes oder ein politischer Entscheid nötig, hielt Kälin fest: «Denn das Strassburger Gericht kann die Verfassungsbestimmung nicht aufheben, sondern nur feststellen, dass sie die Menschenrechte verletzt.»

(sda/schs)

Kommentare aktiv...

G. Tigert

Verfasst am: 2.12.2009 13:59

Theater

Warum so Theater jetzt das volk schweiz hat... mehr

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D. Münger, Zürich

Verfasst am: 1.12.2009 20:00

Das will heissen:

Wenn Ihr dafür sorgt, das die "schwarzen... mehr

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D. Münger, Zürich

Verfasst am: 1.12.2009 19:50

An alle Ausländer!

Mit dem sprichwörtlichen Ausdruck... mehr

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