Inhalt

Freisprüche für Bergführer nach Jungfrau-Unglück

Freitag, 20. November 2009, 18:03 Uhr, Aktualisiert 21.11.2009, 0:28 Uhr

Der Unfall mit sechs toten Soldaten an der Jungfrau vom Juli 2007 ist gemäss Militärjustiz nicht auf Fehler der beiden Bergführer zurückzuführen. Das Miliärgericht 7 sprach die beiden in Chur von Schuld und Strafe frei.

Videoplayer
Reaktionen auf das Urteil

Das Gericht folgte damit der Verteidigung. Die Anklage hatte je neun Monate bedingt gefordert.

Die beiden Bergführer waren im Nachgang zum Unglück an der Jungfrau vom 12. Juli 2007 mit sechs Toten der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften angeklagt worden. Nun sprach das Gericht sie frei.

Bild Ein rotes Band sperrt die Stühle für die Angeklagten ab.
Der Prozess zum Jungfrau-Unfall fand in Chur statt. keystone

Der 47-jährige Angeklagte erhält eine Entschädigung von 75'000 Franken, sein 34-jähriger Kollege 90'000 Franken, das Gericht in Chur bekanntgab. Gegen das Urteil kann innert fünf Tagen Rekurs eingereicht werden. Für eine allfällige Appellation wäre das Militärappellationsgericht 2 zuständig.

Das Gericht folgte den Anträgen der Verteidigung. Diese hatte in den Plädoyers erklärt, der Anklage sei es nicht gelungen, den Sachverhalt präzise darzustellen. Es habe am Unglückstag in der Jungfrauregion keine erhebliche, sondern eine nur eine mässige Lawinengefahr geherrscht, zitierten die Verteidiger das private Entlastungsgutachten für die Angeklagten. Sie beriefen sich zudem auf die Möglichkeit eines Mitreiss-Unfalles, wonach einer der Rekruten beim Aufsteigen einen Fehltritt gemacht und so die zwei Seilschaften in die Tiefe gerissen haben könnte.

Die Tour sei von ihren Mandanten sorgfältig geplant worden, sagten die Verteidiger weiter. Als Unfallursache komme nur die Schwachschicht der Schneedecke in Frage, von welcher im Gegengutachten die Rede sei.

Dabei handle es sich um ein sehr seltenes Phänomen, das von aussen nicht gesehen werden könne. Einer der Verteidiger forderte das Gericht auf, in dubio pro reo von einer mässigen Lawinengefahr am Unglückstag und der Möglichkeit eines Mitreiss-Unfalls auszugehen.

Ankläger Maurus Eckert hatte für die beiden Bergführer bedingte Freiheitsstrafen von je neun Monaten gefordert. Sie sollten zudem mit je 1500 Franken gebüsst werden und einen Teil der Untersuchungskosten tragen.

Der Auditor warf den beiden Bergführern ein mittleres Verschulden an. Sie seien die Führer und Verantwortlichen der Jungfrau-Tour gewesen und als Vorgesetzte der Gebirgsrekruten und erfahrene Bergführer in einer Garantenstellung gestanden. Sie seien keine kriminellen Subjekte, hätten aber verhängnisvolle Fehler gemacht, deren Auswirkungen äusserst tragisch gewesen seien.

(sda/ap/godc/bosy)

Kommentare aktiv...

M. Graf, Dietikon

Verfasst am: 22.11.2009 13:45

Bergführer waren für das Drama mitverantwortlich

An diesem Tag war die Lawinengefahr im... mehr

Zustimmen — 1 Leser ist auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

E. Verena, Zürich

Verfasst am: 21.11.2009 17:14

Freispruch

Ich finde den Freispruch in Ordnung. Es kann... mehr

Zustimmen — 5 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

P. hintermeister, romanshorn

Verfasst am: 21.11.2009 13:43

P. Mauler

Nein, ich bin kein(e) Lehrer(in). Komma's... mehr

Zustimmen — 2 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen

Heiklen Inhalt melden antworten

Dieser Artikel wurde archiviert. Die Kommentarmöglichkeit wurde deshalb deaktiviert. Vielen Dank für Ihr Interesse.