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Anklage fordert neun Monate bedingt und Busse

Freitag, 20. November 2009, 10:44 Uhr, Aktualisiert 13:45 Uhr

Im Prozess zum Militärunfall an der Jungfrau hat die Anklage vor dem Militärgericht 7 in Chur für die zwei Bergführer eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten sowie eine Busse von je 1500 Franken gefordert. Das Urteil wird am Nachmittag verkündet.

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Beim Lawinenunglück am 12. Juli 2007 waren fünf Rekruten und ein Wachtmeister ums Leben gekommen. Der Ankläger verlangte, die zwei für die Gipfeltour auf die Jungfrau verantwortlichen Bergführer im Alter von 34 und 47 Jahren der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Verletzung von Dienstvorschriften schuldig zu sprechen.

Die Verteidiger plädierten demgegenüber auf Freispruch.

Als Schlüsselstelle bezeichnete der Vertreter der Anklage die Situation auf dem Rottalsattel vor dem 45 Grad steilen Hang zum Jungfrau-Gipfel. Dort hätten die Bergführer die Lawinensituation falsch beurteilt.

Die Angeklagten hätten sie als «erheblich» erkennen und die Ausbildungstour abbrechen müssen. Aber sie hätten sich falsch verhalten und die falsche Entscheidung getroffen. Mit einer sorgfältigen Beurteilung der Lawinensituation und dem Abbruch der Tour hätte der Tod von sechs Soldaten vermieden werden können.

Die Anklage geht im Jungfrau-Drama von einem mittleren Verschulden der zwei Bergführer aus. Im Falle des Schlauchboot-Unfalls auf der Kander war von einem schweren Verschulden des zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilten Hauptmannes ausgegangen worden.

(sda/ap/horm)

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A. Kuehne, Bern

Verfasst am: 20.11.2009 16:30

Z** K****n

Wie meine Eltern zu sagen pflegten: "Tüend... mehr

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