Schweiz
Jungfrau-Prozess: Gutes Zeugnis für Angeklagte
Die im Prozess um das Lawinenunglück mit sechs Toten vom 12. Juli 2007 angeklagten Bergführer haben gute berufliche Qualifikationen erhalten. Am Morgen des vierten Verhandlungstages kamen vor dem Militärgericht 7 in Chur drei Sachverständige der Verteidigung zu Wort, die ein Gutachten zum Unglück erstellt hatten.
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Ein Sachverständiger bezeichnete den 47-jährigen Angeklagten als «Crack» und den 34-jährigen Berufsunteroffizier als «überdurchschnittlichen Berufsmann». Die anderen bezeugten dem 47-Jährigen überdurchschnittliche und dem 34-Jährigen durchschnittliche Qualitäten.
Der ältere Angeklagte war bis Anfang Jahr ziviler Fachlehrer am Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee in Andermatt im Kanton Uri und besitzt das Bergführerdiplom seit 1990. Der jüngere hat das Patent seit 2006 und ist weiterhin Ausbildner am Kompetenzzentrum.
Die Lawinen- respektive Schneesituation am Unfalltag in der Jungfrauregion und speziell am Gipfelhang wurde von den Sachverständigen gleich lautend beurteilt. Neu- oder Triebschnee könne zwar auf eine erhebliche Lawinengefahr deuten, die Verhältnisse könnten sich aber je nach Sonneneinstrahlung und Abkühlung auch wieder entschärfen.
Dabei wurde betont, im Hochgebirge gebe es für die Gefahrenbeurteilung keine scharf abgrenzbaren Kriterien. Für eine verlässliche Einschätzung müssten immer mehrere Faktoren herangezogen und laufend beobachtet werden. Zudem seien alle verfügbaren Verhaltensreglemente im Zusammenhang mit der Lawinengefahr auf den Winter ausgerichtet, weil im Sommer diese Naturphänomene kaum aufträten und daher in Fachdiskussionen auch nicht relevant seien.
Die Sachverständigen der Verteidigung verfügen alle über langjährige Erfahrung als Bergführer. Sie kennen sich im Jungfraugebiet aus und sind mehrmals auf der direkten Route, auf der sich das Drama ereignete, zur Jungfrau aufgestiegen - ohne Probleme, wie sie vor Gericht sagten.
Bei der gerichtlichen Beurteilung des Unglücks spielen die Einschätzung der Lawinengefahr durch die Angeklagten, die kritische Neuschneemenge und der Triebschnee im Unfallgebiet am Unfalltag eine wesentliche Rolle. Laut den Experten lösen weder Neuschnee allein noch Treibschnee zwingend eine Lawine oder ein Schneebrett aus. Schneeverhältnisse wie am Unglückstag seien kein absoluter Grund, eine Tour abzubrechen.
(ap/buet)
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