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Jungfrau-Drama: keine beruflichen Konsequenzen

Mittwoch, 18. November 2009, 11:55 Uhr, Aktualisiert 13:31 Uhr

Das Lawinenunglück an der Jungfrau, das im Juli 2007 sechs Armeeangehörige das Leben kostete, hat für die beiden vor dem Militärgericht 7 in Chur stehenden Bergführer keine direkten beruflichen Konsequenzen gezeitigt. Dies ergab die richterliche Befragung zu den persönlichen Verhältnissen.

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Der 34-jährige Berufsunteroffizier ist weiterhin Ausbildner im Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee in Andermatt im Kanton Uri. «Ich übe die gleichen Funktionen aus wie vor dem Unfall am 12. Juli 2007», sagte der gelernte Möbelschreiner und Vater von drei Kindern.

Bild Gerichtszeichnung der beiden Angeklagten.
Die beiden Angeklagten mussten nach dem Jungfrau-Drama keine beruflichen Konsequenzen in Kauf nehmen. keystone

2001 hatte er die Berufsunteroffiziersschule in Herisau in Appenzell-Ausserrhoden abgeschlossen und 2006 das Bergführerdiplom erworben. Der Unfall hat bei ihm grosse Betroffenheit ausgelöst, sagte er Angeklagte: «Ich konnte trotzdem weiterarbeiten, weil mich mein Umfeld gestützt hat.»

Der zweite Angeklagte - ein 47-jähriger gelernter Automechaniker und seit 1990 diplomierter Bergführer - hat nach achtjähriger Tätigkeit als ziviler Fachlehrer am Kompetenzzentrum auf den 1. Januar 2009 seine Stelle bei der Armee gekündigt und ist heute als Geschäftsführer tätig.

Er äusserte sich zu den Gründen seines Berufswechsels nicht. «Ich bin nicht mehr Bergführer», sagte der Mann vor Gericht. Er übe das Bergsteigen aber weiterhin privat und als Hobby aus. Der 47-Jährige war 2004 wegen grober Verletzungen der Verkehrsregeln mit 2400 Franken gebüsst worden, weil er mit seinem Auto zu schnell gefahren war.

(ap/buet)

Kommentare aktiv...

I. budde, brienzwiler

Verfasst am: 18.11.2009 15:42

Hallo Velo?

"Der 47-Jährige war 2004 wegen grober... mehr

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