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Prozess um Jungfrau-Drama beginnt

Montag, 16. November 2009, 0:15 Uhr, Aktualisiert 12:14 Uhr

Die beiden Bergführer des Bergdramas im Jungfrau-Massiv vom Juli 2007 mit sechs Toten müssen sich ab heute vor dem Militärgericht in Chur verantworten. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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Prozess im Jungfrau-Drama

Der Unfall im Jungfrau-Massiv im Kanton Bern ist der zweite der beiden schwersten Militärunfälle der letzten Jahre, der von der Militärjustiz beurteilt wird. Die auf fünf Tage anberaumten Gerichtsverhandlungen zum Unglück vom 12. Juli 2007 beginnen heute im Saal des Bündner Grossen Rates in Chur.

Bereits ein Urteil gibt es zum Schlauchboot-Unfall vom Juni 2008 auf der Kander im Berner Oberland, bei dem fünf Wehrmänner starben. Der verantwortliche Hauptmann wurde im Oktober der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen.

Das Militärgericht in Thun verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu 100 Franken Busse. Zudem wurde er aus der Armee ausgeschlossen.

Auch die zwei Männer, die beim Militärunfall an der Jungfrau als Bergführer unterwegs waren, müssen sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung von Dienstvorschriften verantworten. Das Unglück hatte wie dasjenige auf der Kander grosse Betroffenheit ausgelöst.

Ein Wachtmeister und fünf Rekruten der Gebirgsspezialisten-RS von Andermatt (UR) waren in zwei Seilschaften auf rund 3800 Metern Höhe von einer Lawine erfasst und in den Tod gerissen worden. Acht nachfolgende Armeeangehörige überlebten.

Die Lawine war gemäss einem Gutachten des Eidg. Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) die eigentliche Ursache für den Absturz. Ausgelöst worden war sie höchstwahrscheinlich von den Armeeangehörigen selber. Eine Auslösung durch Dritte oder ein spontaner Abgang gelten als unwahrscheinlich.

Der Unfall ereignete sich an einer steilen Flanke der 4160 Meter hohen Jungfrau. Die Lawinengefahr am Unfalltag schätzten die Experten als «erheblich» ein. «Erheblich» ist die dritte von fünf Gefahrenstufen, bei der sich auch die meisten Lawinenunfälle von Freizeitsportlern ereignen.

Das Drama im Jungfrau-Massiv wird vom Militärgericht 7 beurteilt, das unter anderem zuständig ist für Fälle von Armeeangehörigen, die in den Kantonen Zug, Schwyz, Uri und Graubünden stationiert sind.

Wegen des zu erwartenden grossen öffentlichen Interesses werden die Verhandlungen ab dem nächsten Montag im Saal des Bündner Grossen Rates in Chur durchgeführt. Das Urteil im fünftägigen Prozess wird am Freitag, den 20. November, erwartet.

(sda/hues/halp)

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S. Hedin

Verfasst am: 17.11.2009 8:01

Dieses Milit[Ä]rtribunalGerichtsurteil

ist wie Marschmusik zum klassischen... mehr

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S. Hedin

Verfasst am: 17.11.2009 7:56

Dieses Gerichtsurteil

von Bergsteigern auf dem Papier landet bei der... mehr

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A. Kuehne, Bern

Verfasst am: 16.11.2009 21:16

Ich glaubs niid...

"...bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten... mehr

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