Schweiz
Jungfrau-Drama wäre laut Anklage vermeidbar gewesen
Das Lawinen-Drama vom Juli 2007 an der Jungfrau mit sechs toten Soldaten wäre mit grösster Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen: Dies hält der Ankläger, der Auditor, in der Anklageschrift gegen die beiden Bergführer fest, die sich diese Woche vor Militärgericht 7 in Chur wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
- Anklageschrift der Militärjustiz
- SF Wissen: Videodossier «Armee in der Krise»
- Prozess um Jungfrau-Drama beginnt
- 10.09.09: Anklage wegen Kander- und Jungfrau-Drama
- 28.06.09: Jungfrau-Militärunfall: Analyse vor Abschluss
- 27.07.08: Akten zum Jungfrau-Drama geöffnet
- 21.12.07: Armeespitze wegen Jungfrau-Drama verklagt
- 05.10.07: Vorerst keine Folgen für Jungfrau-Bergführer
- 30.09.07: Bericht zum Jungfrau-Drama liegt vor
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Die zum Beginn der Hauptverhandlung veröffentlichte Anklageschrift rollt den Ablauf des Dramas, das am 12. Juli 2007 landesweit Bestürzung auslöste, noch einmal auf.
Demnach wurde die Lawine um etwa 09.50 Uhr oberhalb des Rottalsattels von einem oder mehreren Wehrmännern ausgelöst, die sich über den bis zu 45 Grad steilen Firn im Aufstieg zur 4158 Meter hohen Jungfrau befanden.
Eine oder mehrere Personen der vordersten von insgesamt vier Dreierseilschaften kamen zu Fall und rissen die ganze Seilschaft mit. Diese Seilschaft riss auch die zweite Seilschaft mit, die mit nur einem Meter Abstand folgte. Erfasst wurden auch die beiden anderen Seilschaften sowie die zwei nun angeklagten Bergführer, die sich in der Mitte zwischen den Seilschaften befanden und die nicht angeseilt waren.
Der Sturz der beiden hinteren Seilschaften und der beiden Bergführer wurde auf dem Rottalsattel aufgefangen, während die beiden anführenden Seilschaften durch das Rottalcouloir rutschten und auf den etwa 1000 Meter tiefer liegenden Rottalgletscher abstürzten. Fünf Rekruten und ein Wachmeister im Alter von 20 bis 23 Jahren kamen ums Leben.
Auditor Maurus Eckert geht in der Anklageschrift auch auf die Vorbereitung der Bergtour der Gebirgsspezialisten-RS Andermatt ein und weist unter anderem darauf hin, dass eine Gruppe der Rekruten bereits am Vortag beim Aufstieg auf den Mönch an der Südflanke ein Schneebrett ausgelöst hatte.
An den vier Tagen vor dem Unglück waren in der Region 55 bis 75 Zentimeter Schnee gefallen. Die beiden Angeklagten stuften die Lawinengefahr dennoch nicht als «erheblich» und als «nicht heikel» ein, wie es in der Anklageschrift heisst.
Der Auditor wirft den beiden Bergführern vor, die Lawinensituation auf dem Rottalsattel sorgfaltswidrig falsch beurteilt und es unterlassen zu haben, die Tour dort abzubrechen.
«Angesichts der Steilheit des Geländes, der Absturzgefahr und der dort vorhandenen Triebschneeansammlung wäre an dieser Stelle ein Abbruch der Tour die richtige Entscheidung gewesen», schreibt Eckert. «Die damals als 'erheblich' zu bezeichnende Lawinengefahr am Unfallort war für die beiden Angeklagten insbesondere auf Grund des Neuschnees und des am Vortag im Aufstieg zum Mönch fernausgelösten Schneebretts erkennbar, womit auch die mögliche Auslösung einer Lawine, der dadurch verursachte Absturz der Armeeangehörigen sowie deren tödliche Gefährdung beziehungsweise deren Tötung voraussehbar war.»
Mit einer sorgfältigen Beurteilung der Lawinensituation auf dem Rottalsattel und dem folgerichtigen Abbruch der Führungstour an diesem Ort wäre laut dem Ankläger der Tod von sechs Armeeangehörigen «mit grösster Wahrscheinlichkeit» vermeidbar gewesen.
Der Prozess vor dem Militärgericht dauert voraussichtlich die ganze Woche. Neben fahrlässiger Tötung wirft der Auditor den beiden Bergführern auch die fahrlässige Nichtbeachtung von Dienstvorschriften vor.
Fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(ap/godc)
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S. Hedin
Verfasst am: 17.11.2009 6:11
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Zur Kompetenz der Richter: 8000er[K2-Besteigung]... mehr
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J. K., Einsiedeln
Verfasst am: 16.11.2009 18:08
Angemessene Urteile sind Pflicht!
Ich gebe Ihnen völlig recht: Die Armeejustiz hat... mehr
Zustimmen — 4 Leser sind auch dieser Meinung.
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C. Be, GriWa
Verfasst am: 16.11.2009 18:00
Zeitungsmeldungen
Sie berufen sich und glauben Zeitungsmeldungen??
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