Schweiz
Suizidhilfe: Wer darf sterben – und wer nicht?
Nach der geplanten Verschärfung des Sterbehilfegesetzes in der Schweiz und Berichten von Ausländern, die in die Schweiz zum Sterben kommen, ist die Debatte um Organisationen wie Exit neu angeheizt worden. Der «Club» nimmt das Thema aus Schweizer Sicht auf und erklärt, auf welcher Basis das Sterbehilfegesetz geändert werden soll.
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Yves Rossier, Direktor des Bundesamtes für Soziales, spricht von etwa einem Drittel aller Suizide, die mit Hilfe von Organisationen begangen werden. Das Sterbehilfegesetz stamme aus dem Jahr 1944 und beziehe sich heute auf Situationen, wie man sie damals nicht kannte.
Rossier erklärt, das Gesetz sei damals für Situationen für sich nahe stehende Personen geschrieben worden, Angehörige oder Ärzte. Organisationen wie Exit wurden erst viel später gegründet. Aus diesem Grund sei auch der Gesetzestext aus Sicht des Bundesrats überarbeitungswürdig.
(sf/fasc)
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M. Breisinger, Riehen
Verfasst am: 4.11.2009 18:25
tief beeindruckt
Ich bin vom Auftritt von Herrn Fesenberckh aber... mehr
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H. Vorderbrink, Adliswil
Verfasst am: 4.11.2009 15:54
Überreaktion
Man könnte ja eine zeitliche Schutzfrist... mehr
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M. marty, buch
Verfasst am: 4.11.2009 14:08
Das Leben ist ein Geschenk
Ich denke, dass unsere beschränkten Hirnis,... mehr
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