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Ausnahmen sind aber möglich. Etwa können weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe als Raucherlokale zugelassen werden. Grössere Lokale können Fumoirs für Raucher einrichten. Wer in einem Einzelbüro oder im Freien arbeitet, darf ebenfalls rauchen.
In den meisten Kantonen werde die neue Regelung nichts ändern, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Bern vor den Medien. In 18 Kantonen gebe es bereits Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen. In 15 dieser Kantone seien die Gesetze strenger als jene vom Bund.
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Das Gesetz im Einzelnen
Das am 1. Mai 2010 in Kraft tretende Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen verbietet blauen Dunst in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. In privaten Räumen darf weiterhin geraucht werden. Nachfolgend die unter das Gesetz fallenden Einrichtungen: - Gebäude der öffentlichen Verwaltung - Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen - Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen - Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs - Bildungsstätten - Museen, Theater, Kinos - Sportstätten - Restaurants und Hotels, auch nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe - Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs - Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren. Untersagt ist das Rauchen auch in geschlossenen Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten. Wer in einem Einzelbüro oder im Freien arbeitet, darf am Arbeitsplatz weiterhin rauchen. |
(sda/buet/from)
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