Schweiz
Bundesrat will organisierte Sterbehilfe einschränken
Der Bundesrat will die organisierte Sterbehilfe regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Entweder sollen Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen sich an strenge Auflagen halten oder die organisierte Sterbehilfe wird ganz verboten.
Beide Varianten schickte der Bundesrat bis 1. März 2010 in die Vernehmlassung. Sterbehilfeorganisationen schöpften den rechtlichen Spielraum vermehrt aus und entzögen sich teilweise staatlichen und standesrechtlichen Kontrollmechanismen, begründete er dies.
Die Regierung bevorzugt die Variante mit den Sorgfaltspflichten. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden.
Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen sind restriktiv. Beim Sterben helfen lassen können sich nur urteilsfähige todkranke Menschen. Chronischkranke und Menschen mit psychischen Leiden können organisierte Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen.

Parteien bei Regelung gespalten
Die vom Bundesrat bevorzugte Variante für eine klar geregelte Sterbehilfe statt einem Verbot ist bei den Parteien auf unterschiedliches Echo gestossen. Begrüsst wird die Stossrichtung von CVP und SP. Laut SVP braucht es keine neue Regelung. Die FDP äusserte sich vorerst nicht. Den Grünen sind die Hürden zu hoch.
Für die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas ist der Vorschlag schlicht «inakzeptabel». Dignitas will das Referendum ergreifen, falls sich das Parlament hinter den Bundesrat stellt. Dieser Vorschlag heble das Selbstbestimmungerecht der Patienten praktisch aus.
Die Suizidwilligen müssen ihren Willen frei äussern können und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei Ärzten, die von der Sterbehilfeorganisation unabhängig sind.
Eines muss belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist. Das zweite muss belegen, dass sie an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird.
Der Sterbehelfer muss ferner Alternativen zum Suizid aufzeigen und mit der betroffenen Person prüfen, etwa Palliativpflege. Das für die Suizidhilfe eingesetzte Medikament muss ein Arzt verschreiben.
Suizidhelfer dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und deshalb keine Gegenleistung annehmen, die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde. Zudem muss das Verfahren vom ersten Kontakt bis zum Tod lückenlos schriftlich dokumentiert werden.
Der Bundesrat will auf diesem Weg namentlich den Sterbetourismus aus dem Ausland in den Griff bekommen. Es werde künftig nicht mehr möglich sein, in die Schweiz zu reisen und wenige Tage danach in den Tod zu gehen, sagte Widmer-Schlumpf.
Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zur Diskussion. «Es gibt Mitglieder des Bundesrates, die nur diesen einzigen Weg sehen», sagte Widmer-Schlumpf dazu. Vorteil eines Verbotes wäre eine klare Regelung ohne Diskussionen.
Widmer-Schlumpf stellte zudem klar, dass die Vernehmlassung zu einer eindeutigen Regelung führen müsse. In der Botschaft ans Parlament werde es nur eine Variante geben.
Noch 2007 hatte der Bundesrat eine Regelung für die organisierte Sterbehilfe abgelehnt, trotz gegenteiliger Forderungen aus dem Parlament. Die Entwicklungen seither hätten die Landesregierung aber wiederholt mit der Frage konfrontiert, ob die geltenden Gesetze genügten oder ob ein Rahmen nötig sei, so Widmer-Schlumpf.
Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz wurden 2007 1360 Selbsttötungen gezählt; Sterbehilfeorganisationen begleiteten rund 400 davon. Die Zahl der Menschen aus dem Ausland, die auf Grund der liberalen Schweizer Regelung zum Sterben ins Land reisen, nimmt zu.
(sda/ap/horm)
Meldungen im Tagesverlauf
- Regeln fürs sichere Eislaufen
- Nico Siegrist leihweise zu Aarau
- Transparenz bei Kampfjet-Beschaffung gefordert
- Zankapfel Renten – Einigung in Athen lässt auf sich warten
- Behörden lassen Skandalarzt gewähren
- Davis Cup: Wawrinka eröffnet, Federer gegen Isner
- Jan Ullrich schuldig gesprochen
- UBS und CS mit «eklatanten Schwächen im Investmentbanking»


38-jähriger Familienvater stirbt bei Lawinenunfall am Pilatus
Neue Banknoten kommen frühestens 2013
Skihütten-Feeling im Auto – dank Cheminée
Credit Suisse hat ein mageres Jahr hinter sich
Transparenz bei Kampfjet-Beschaffung gefordert
Zankapfel Renten – Einigung in Athen lässt auf sich warten
UBS und CS mit «eklatanten Schwächen im Investmentbanking»
«Free Tibet»: Unbekannter zündet sich selbst an
Mann bei Hausbrand in Horw getötet
Rohrleitungsbruch in der Berner Altstadt
Berlin: Pergamonaltar ab 2014 in Renovation
Hersteller will Preis für Gripen senken
AKW Mühleberg notfallmässig abgeschaltet
Häufige Eisenbahn-Suizide von Schweizer Jugendlichen
US-Senator macht mit Steuergesetz Druck auf die Schweiz

















M. Gnädinger, Beggingen
Verfasst am: 29.10.2009 9:50
Regulierungswut
Jeder soll selbst entscheiden! Ich lasse mir vom... mehr
Zustimmen — 8 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen
Heiklen Inhalt melden antworten
Heiklen Inhalt melden antworten
M. einSenf, dazu
Verfasst am: 29.10.2009 8:39
E.Raouf
In unserem Rechtsstaat tut es zum Glück nichts... mehr
Zustimmen — 7 Leser sind auch dieser Meinung.
Ablehnen
Heiklen Inhalt melden antworten
Heiklen Inhalt melden antworten
P. Schwarz, Zürich
Verfasst am: 29.10.2009 0:19
.
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/... mehr
Zustimmen
Ablehnen
Heiklen Inhalt melden antworten
Heiklen Inhalt melden antworten