Schweiz
CSS in Verdacht der «Alters-Diskriminierung»
Die CSS-Krankenkasse Sanagate steht in Verdacht, bei Neuanmeldungen eine Risikoselektion zu betreiben. Im Gegensatz zu jüngeren Kunden können Personen ab 60 Jahren im Internet keine Offerte verlangen. Lediglich ein Kontaktformular steht den Älteren zur Verfügung, wie die Sendung «Kassensturz» aufgedeckt hat. Das Bundesamt für Gesundheit ist alarmiert.
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Sanagate heisst die neueste Billigkasse des Krankversicherer CSS. Die CSS gehört zu den grössten Krankenkassen in der Schweiz. Ihre Sanagate-Tochter trumpft in vielen Regionen mit sehr tiefen Prämien auf. Die neue Krankenkasse verspricht nachhaltig tiefe Prämien und setzt vorwiegend auf das Internet, ein eigenes Agenturnetz besteht nicht.
Nun gerät die Billigkasse in den Verdacht, Risikoselektion zu betreiben, weil sie Interessierte in verschiedene Kategorien einteilt. Das hat die Konsumentensendung «Kassensturz» aufgedeckt. Nur wer jünger als 60 Jahre ist kann auf dem Internetportal von Sanagate direkt und ohne Umwege eine Offerte bestellen oder einen Antrag stellen. Ältere, die zur Billigkasse wechseln wollen, erhalten einen Warnhinweis und müssen ein Kontaktformular ausfüllen und abwarten.
Sie betreibe keine Risikoselektion, widerspricht die CSS. Jeder Kunde erhalte die Franchise, die seinen Bedürfnissen entspreche. Ausserdem sei Sanagate eine Internetkasse. «Sanagate erachtet es deshalb als notwendig und als Pflicht, ältere Kunden und Kunden mit tiefer Franchise vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären», schreibt die Krankenkasse in einer Stellungnahme.
Ganz anders sieht das die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das Krankenversicherungsgesetz sage klar, dass jeder gleichbehandelt werden müsse, der in eine Kasse eintrete wolle.
«Es darf nicht sein, dass einer bestimmten Kategorien von Personen, welche grössere Risiken darstellen oder älter sind, Steine in den Weg gelegt werden», sagte der BAG-Vizedirektor und Leiter des Direktionsbereichs Kranken- und Unfallversicherung Peter Indra im «Kassensturz». Das BAG wolle nun den Sachverhalt abklären und dann über Massnahmen entscheiden.
(sf/godc)
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K. Kirk, Orion
Verfasst am: 28.10.2009 7:55
Neimand darf krank werden
und hoffen, Geld von der Kasse zu erhalten. Somit... mehr
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K. Kirk, Orion
Verfasst am: 28.10.2009 7:51
Tja
Von der versprochenen Qualitätszuhname dank der... mehr
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E. Anywhere, St. Burnaby
Verfasst am: 28.10.2009 7:48
W. FUCHS
Keine Schleichwerbung bitte.
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