Schweiz
Alkohol-Testkäufe sind wirksamer Jugendschutz
Als Jugendlicher Alkohol zu kaufen war 2008 gesamtschweizerisch betrachtet einfacher als im Vorjahr. Weniger Alkohol erhielten die so genannten Testkäufer jedoch in Kantonen, in denen bereits seit längerer Zeit Alkoholtestkäufe durchgeführt werden.
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Insgesamt hat sich die Zahl der Testkäufe 2008 im Vorjahresvergleich von 1176 auf 2131 fast verdoppelt, wie einer veröffentlichten Studie zu entnehmen ist. Das Forschungsinstitut FERARIHS hat im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zum zweiten Mal Alkoholtestkäufe in der Schweiz analysiert.
In Kantonen, welche erst in den letzten Jahren mit der Durchführung von Testkäufen begonnen hätten, sei eine bedeutende Zunahme festgestellt worden. So wurde den Jugendlichen 2007 noch in 27,7 Prozent der Fälle Alkohol verkauft, 2008 waren es 35,6 Prozent.
Die Zunahme ist laut Studie damit zu erklären, dass in einigen Kantonen im vergangenen Jahr erstmals Testkäufe durchgeführt worden waren. Diese Kantone hätten schlechtere Resultate erzielt, die sich negativ auf das Gesamtergebnis auswirkten.
In Kantonen, in denen seit geraumer Zeit Testkäufe durchgeführt würden, seien bessere Resultate registriert worden. So zeigten die Kantone Baselland, Bern oder Zürich im Vorjahresvergleich eine deutliche Abnahme mit einer Tendenz gegen 25 Prozent, wie es in der Mitteilung heisst.
Diese positive Entwicklung lasse den Schluss zu, dass regelmässig durchgeführte Testkäufe einen nachhaltigen Beitrag zur Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen leisteten.
Nach wie vor ungenügend seien aber die Ausweiskontrollen und Nachfragen nach dem Alter. So gebe es beim Verhalten des Verkaufspersonals wenig Veränderungen. Bei etwa 40 Prozent der Testkäufe werde der Ausweis kontrolliert, bei etwa 30 Prozent werde nach dem Alter gefragt und in den restlichen 30 Prozent werde Alkohol ohne jegliche Intervention abgegeben.
Ein vom BAG und der EAV in Auftrag gegebenes Handbuch soll nun Leitlinien für die Testkäufe bieten und die Vergleichbarkeit vereinfachen. Ziel sei es, dass Testkäufe in allen Kantonen durchgeführt und einheitlich dokumentiert werden könnten.
Das Handbuch wird ergänzt durch eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen auf schweizerischer und kantonaler Ebene. In den vergangenen Monaten habe es Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Grundlagen für strafrechtliche Sanktionen nach Testkäufen gegeben.
Unbestritten jedoch seien die Testkäufe zu Monitoringzwecken. Das Management der Verkaufsstellen sei verantwortlich, das Personal regelmässig zu schulen und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu gewährleisten.
Die Schweizer Städte hatten sich in einer Anfang Monat veröffentlichten Umfrage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für beschränkte Alkoholverbote und Testkäufe ausgesprochen.
(ap/bucf)
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Verfasst am: 27.10.2009 14:12
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Verfasst am: 26.10.2009 16:50
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