International
Was der EU-Reformvertrag Neues bringt
Der Vertrag von Lissabon soll die bisherige Rechtsgrundlage der EU, «Nizza-Vertrag», ersetzen. Das im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnete Dokument sieht häufigere Mehrheitsentscheidungen bei Abstimmungen vor.
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Dadurch werden die Blockademöglichkeiten einzelner Staaten verringert. Im Ministerrat werden die Stimmen nicht mehr nach Grösse und Bedeutung der Staaten gewichtet, sondern eine «doppelte Mehrheit» (sowohl der Staaten als auch der Bevölkerung) entscheidet.
Zugleich wird die Stellung der nationalen Parlamente und die des Europaparlaments gestärkt. Die EU bekommt mehr aussenpolitische Befugnisse und eine Art «Aussenminister». Auch ein Ratspräsident soll jeweils für zweieinhalb Jahre gewählt werden.
Ursprünglich sah der Lissabon-Vertrag vor, die EU-Kommission zu verkleinern. Nach dem ersten gescheiterten Referendum in Irland vom Juni 2008 wurde jedoch allen Staaten zugesichert, dass sie auch weiterhin einen Kommissar stellen dürfen.
Der Lissabon-Vertrag ist von den EU-Regierungen - vor allem von Deutschland und Frankreich - immer als Voraussetzung für künftige EU-Erweiterungen bezeichnet worden. Der «Nizza-Vertrag» ist nur auf 27 EU-Mitgliedstaaten ausgerichtet.
(sda/weis)
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