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Überhangmandate Bundestagswahlen.
Die 24 Überhangmandate der Wahl 2009 gehen alle an die Union (CDU/CSU).
Quelle: Bundeswahlleiter
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Wahlen Deutschland
Überhangmandate werden wahlentscheidend
Das deutsche Wahlrecht sorgt bei einem voraussichtlich knappen Wahlausgang für heisse Köpfe. Streitpunkt sind die so genannten Überhangmandate. Die Kombination von Proporz- und Mayorzsystem sorgt dafür, dass theoretisch eine Koalition die Mehrheit im Parlament hat, ohne die Marke von 50 Prozent der Stimmen erhalten zu haben. Die Grünen sprechen von einer «ergaunerten Mehrheit».
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- 19.08.09: SMS-Service zu den Wahlen in Deutschland
- Urteil Bundesverfassungsgericht zu Überhangmandaten
- Pressetext zum Bundesverfassungsgericht-Urteil zu Überhangmandaten
- Überhangmandate nach Ländern seit 1949.
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Zu Überhangmandaten kann es kommen, wenn eine Partei in einem Bundesland mit den Erststimmen der Wähler mehr Direktmandate erhält, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen.
In Deutschland kann jeder Wähler zwei Stimmen vergeben: Mit der Erststimme entscheidet er nach dem Majorzsystem, welcher Kandidat seinen Wahlkreis direkt im Bundestag vertritt. So werden 299 der mindestens 598 Sitze vergeben (Direktmandate).
Mit der Zweitstimme kann er eine so genannte Landesliste einer Partei wählen (Listenstimmen), über deren Zusammensetzung er jedoch keinen Einfluss hat. Damit legt er in einem Proporzsystem die Sitzverteilung im Parlament fest.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr damit prozentual zustehen, erhält sie Überhangmandate. Damit vergrössert sich die Gesamtzahl der Abgeordneten des Bundestages um die Anzahl Überhangmandate. Diese schwankt von Legislatur zu Legislatur.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündete am 3. Juli 2008 mit einem Grundsatzurteil, dass die jetzige Vergabe der Überhangmandate wegen der Verzerrung des Parteienproporzes verfassungswidrig sei: Der «Effekt des negativen Stimmgewichts verletzt die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl».
Der Bundestag muss deshalb bis Juni 2011 ein Wahlrechtsreform vollziehen und damit die «Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlsystems beheben», hielt das Urteil fest. Die Bundestagswahl 2009 wird vom Bundesverfassungsgericht noch einmal mit der jetzt noch gültigen Regelung toleriert.
Beobachter erwarten aufgrund von Umfragen, dass es nach der Wahl nur dank dieser zusätzlichen Mandate zu einer Regierungsmehrheit kommen könnte. Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin sprach deshalb wiederholt von einer «ergaunerten Mehrheit», wenn die CDU/CSU und die FDP so eine Mehrheit erzielen würden.
Auch die Sozialdemokraten hatten bereits gewarnt, spätestens mit der notwendigen Verabschiedung eines neuen Wahlrechtes 2010 würde sich eine solche Koalition «eigenhändig delegitimieren».
CDU-Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte, es sei nicht zu beanstanden, wenn CDU/CSU und FDP eine Mehrheit mit Überhangmandaten erzielen. Allerdings solle erst einmal abgewartet werden, ob es diesmal überhaupt solche gebe.
Der Politiker hob aber zugleich hervor: «Es gibt keine Mandate erster und zweiter Klasse.» Es gebe nur eine nach dem geltenden Wahlrecht vorgenommene Verteilung der Sitze auf die Parteien. «Überhangmandate sind kein Anknüpfungspunkt für irgendwelche Wahlanfechtungen.» Die Überhangmandate kommen in diesem Jahr wohl besonders der CDU zugute: Politologen sagen der Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel bis zu 20 Überhangmandate voraus, während die SPD wohl nur mit einer Handvoll rechnen kann.
Durch die grosse Zahl der erwarteten Überhangmandate für die Christdemokraten könnte es sogar sein, dass Union und FDP nach der Bundestagswahl die Mehrheit der Parlamentssitze einnehmen, auch wenn sie zusammen nur etwa 46 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.
(sda/fasc/kurn)
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