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Dies bedeutet eine Kehrtwende bei den umstrittenen Massnahmen zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen.
5-Prozent-Quote als Bedingung
Statt der bisher vorgeschlagenen Finanzhilfe für befristete Anstellungen in Non-Profit-Organisationen im Umfang von nicht ganz 240 Millionen Franken sollen nun rund 120 Millionen Franken an Kantone, Gemeinden und an Unternehmen oder Organisationen fliessen, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind oder einen Leistungsauftrag haben.

Zudem soll eine Ausschüttung aus der Bundeskasse erst erfolgen, wenn die Arbeitslosenquote die Limite von fünf Prozent erreicht hat. Bei der geplanten Finanzhilfe für die Weiterbildung von stellenlosen Lehrabgängern und von Personen, die von Kurzarbeit betroffen sind, wurden keine materiellen Änderungen mehr vorgenommen.
Der Entscheid zu Gunsten des Antrags der Einigungskonferenz fiel im Nationalrat mit 103 gegen 87 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Ständerat hiess den Antrag mit 32 gegen vier Stimmen gut.
Im Gegensatz zur früheren Haltung hat der Nationalrat auch die Ausgabenbremse gelöst.
(ap/gmue)
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